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Kontrollen zur Anzeigepflicht für die Hundehaltung

Die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz wird beginnend Mitte Juli die Anzeigepflicht für Hunde schwerpunktmäßig kontrollieren. Hintergrund ist die vor einem Jahr durch das Innenministerium des Landes Brandenburgs in Kraft gesetzte neue Hundehalteverordnung. Eine wesentliche Neuerung dieser Verordnung des Landes ist die Pflicht eines jeden Hundehalters, die Haltung des Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Diese Pflicht besteht […]

Der Pflegestützpunkt Cottbus informiert – Juli 2025

Pflegeberatung Ab dem 1. Juli wird das Budget der Verhinderungspflege (1.685 Euro) mit dem Budget der Kurzzeitpflege (1.854 Euro) zu einem einheitlichen Jahresbetrag zusammengelegt. Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 steht künftig ein Leistungsbetrag in Höhe von 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung. Für Ersatzpflegepersonen, die bis zum 2. Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder […]

Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen

Der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Mobilität für alle Fahrgäste, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Personen mit Kinderwagen oder Gepäck. Dabei geht es darum, Haltestellen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Grundlegende Anforderungen an barrierefreie Bushaltestellen: Stufenloser […]

Erklärung von OB Tobias Schick

Zu den heute bekannt gewordenen laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Cottbus gegen seine Person hat Oberbürgermeister Tobias Schick folgende Erklärung abgegeben: „Ja, es ist ein Fehler in meiner Biografie auf meiner damaligen persönlichen Wahlkampf-Homepage geschehen. Es fehlten dort drei Buchstaben in einer Klammer, die formal hinter der Bezeichnung Verwaltungs-Betriebswirt hätten stehen müssen. Diesen Fehler muss ich mir eingestehen. Es ist bedauerlich, dass […]

Gehweg in Sachsendorf wird instandgesetzt

In der Helene-Weigel-Straße in Sachsendorf beginnt am Dienstag, 01.07.2025, eine großflächige Gehweginstandsetzung. Zwischen den Hausnummern 5 und 9 (Fechtsportclub und Dose 8) wird der Weg auf ca. 550 Quadratmetern Fläche erneuert und ausgebessert. Dazu zählen auch insgesamt 7 Bordabsenkungen. Gerechnet wird mit einer Bauzeit von voraussichtlich ca. 2 Wochen. Durch die Baustelle kommt es zu […]

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. W/52/123 „Speicherquartier Vetschauer Straße“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 24.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Speicherquartier Vetschauer Straße“ im Ortsteil Ströbitz und die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) beschlossen. Ziel der Planaufstellung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Reaktivierung der ehemals militärisch genutzten Konversionsfläche mitsamt der beiden denkmalgeschützten Flachbodenspeicher. Ein Schwerpunkt ist die Entwicklung eines […]

Wasserentnahme aus Flüssen und Seen ganztags untersagt

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Die Stadt Cottbus/Chóśebuz untersagt nun auch ganztags die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpen. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist am Donnerstag auf www.cottbus.de/niedrigwasser veröffentlicht worden. Sie tritt somit am Freitag, 27.06.2025 in Kraft und erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Cottbus/Chóśebuz. Aufgrund weiter sinkender Abflussmengen ist dieser Schritt analog zu umliegenden Landkreisen unumgänglich. Gleichzeitig ist […]

Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz zur ganztägigen Untersagung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs von Oberflächengewässern

Vollzug des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes – Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl.I 2009 S.2585) in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) vom 02.03.2012 (GVBl.I Nr.20) in der zurzeit gültigen Fassung . Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuzzur ganztägigen Untersagung des Eigentümer- und Anliegergebrauchsvon OberflächengewässernUnter Aufhebung der Allgemeinverfügung zur befristeten Einschränkung des […]

Widerruf der Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz zur befristeten Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern

Vollzug des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes – Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl.I 2009 S.2585) in der zurzeit gültigen Fassung i. V. m. dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) vom 02.03.2012 (GVBl.I Nr.20) in der zurzeit gültigen Fassung Widerruf der Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz zur befristeten Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus […]