Die Stadt Cottbus/Chóśebuz untersagt nun auch ganztags die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpen. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist am Donnerstag auf www.cottbus.de/niedrigwasser veröffentlicht worden. Sie tritt somit am Freitag, 27.06.2025 in Kraft und erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Cottbus/Chóśebuz. Aufgrund weiter sinkender Abflussmengen ist dieser Schritt analog zu umliegenden Landkreisen unumgänglich.
Gleichzeitig ist die Allgemeinverfügung zum zeitweisen Entnahmeverbot widerrufen worden.
Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz zur ganztägigen Untersagung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs von Oberflächengewässern vom 26.06.2025
Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung wird ganztägig untersagt.
Diese Allgemeinverfügung erstreckt sich über das Stadtgebiet Cottbus/Chóśebuz.
Diese Allgemeinverfügung erstreckt sich über das Stadtgebiet Cottbus/Chóśebuz.