Zum Inhalt springen
Sorbisch-Übersetzung via Sotra: Erstübersetzung dauert 1–2 Min. (Limit bei Überlänge)

FNP Groß Gaglow/Gallinchen Rechtswirksam

 

Vor ihrer Eingemeindung in die Stadt Cottbus/Chóśebuz im Jahr 2003 hatten die damals selbstständigen Gemeinden Groß Gaglow und Gallinchen jeweils einen eigenen Flächennutzungsplan aufgestellt. Beide Pläne wurden von der Stadt übernommen und gelten gemäß § 204 Abs. 2 BauGB fort, bis der neu aufgestellte FNP Cottbus/Chóśebuz für das gesamte Stadtgebiet rechtswirksam wird.

Änderungen erfolgen jeweils im Parallelverfahren zu Bebauungsplänen gemäß § 8 Abs. 3 BauGB:

FNP Groß Gaglow
Der FNP Groß Gaglow ist mit der Bekanntmachung seiner Genehmigung am 22.12.2000 rechtswirksam geworden. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Wassermanns Garten“ wurde er gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB berichtigt; diese 1. Berichtigung ist seit dem 23.11.2019 wirksam. Zwei weitere Änderungen befinden sich derzeit im Verfahren: Für die 1. Änderung „Siedlerstraße Nord“ wurde am 29.03.2023 der Aufstellungsbeschluss gefasst, für die 2. Änderung „Chausseestraße“ am 25.03.2026.

FNP Gallinchen
Der FNP Gallinchen ist mit der Bekanntmachung seiner Genehmigung am 31.08.2001 rechtswirksam geworden. Seither wurde er zweimal geändert. Die 1. Änderung „Kutzeburger Weg“ wurde am 24.06.2003 genehmigt und ist seit dem 25.07.2003 wirksam. Die 2. Änderung „Am Birkengrund“ folgte knapp zwei Jahrzehnte später: Sie wurde am 02.05.2022 genehmigt und ist seit dem 19.11.2022 wirksam. Zwei weitere Änderungen befinden sich derzeit im Verfahren: Für die 3. Änderung „Waldparksiedlung“ wurde am 23.02.2022 der Aufstellungsbeschluss gefasst, für die 4. Änderung „Am Telering“ am 26.04.2023.

 

Plandokumente

 

Karte FNP Groß Gaglow

Erläuterungsbericht FNP Groß Gaglow

Karte FNP Gallinchen

Erläuterungsbericht FNP Gallinchen