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Online-Formulare & Anträge

für öffentliche Verkehrsflächen in der Straßenbaulast der Stadt Cottbus

öffentlicher Straßen zum Zwecke der öffentlichen Versorgung oder Entsorgung und der Telekommunikation

 von öffentlichen Straßen zum Zwecke der Herstellung und des Umbaus von Grundstückszufahrten und -zugängen

Antrag auf Befreiung gemäß § 6 der Cottbuser Baumschutzsatzung

Achtung: Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund eines hohen Antragsaufkommen zu Verzögerungen in der Bearbeitungszeit kommt. Die Bearbeitungszeit für Anträge auf Befreiung der Cottbuser Baumschutzsatzung erfordert, unter der Voraussetzung, dass die Antragsunterlagen korrekt und vollständig sind, mindestens 4-6 Wochen.
Wir bitten von zwischenzeitlichen Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen, da diese zu weiteren Verzögerungen führen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Aufgaben des Fachbereiches

  • Planung, Bau, Unterhaltung sowie Verwaltung
    • öffentlicher Straßen, Wege, Plätze,
    • von Brücken und konstruktiven Ingenieurbauten,
    • von Lichtsignalanlagen und Verkehrsleiteinrichtungen,
    • von öffentlichen Grün- und Parkanlagen,
    • von Spiel- und Bolzplätzen,
    • von Brunnen,
    • des Stadtmobiliars sowie
    • von sonstigen Verkehrsflächen (Parkplätze) und Straßenzubehör (z.B. Verkehrszeichen, Fahrradständer)
  • Ermittlung und Erhebung von Erschließungsbeiträgen
  • Erarbeitung des Landschaftsplanes
  • Verwaltung der Friedhöfe, Kriegsgräberfürsorge

Allgemeine Informationen

Fachbereichsleiterin Grün- und Verkehrsflächen

Kathrin

Hauzenberger

Fachbereich 66 - Grün- & Verkehrsflächen

Stadtverwaltung Cottbus Technisches Rathaus Fachbereich Straßenbau und Verkehrstechnik

Karl-Marx-Str. 67

03044

Cottbus

Tel: Sekretariat

Tiefbau

0355 612-4615

Satzungen

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Friedhofsgebührensatzung)

In Kraft seit: 01.01.2026

Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Sondernutzungssatzung)

In Kraft seit: 26.03.2023

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Sondernutzungsgebührensatzung)

In Kraft seit: 26.03.2023

Kinderspielplatzsatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Spielplatzsatzung)

In Kraft seit: 21.11.2021

Ablösesatzung für private Kinderspielplätze in der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Spielplatzablösesatzung)

In Kraft seit: 21.11.2021

Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Stadt Cottbus/Chóśebuz

In Kraft seit: 08.08.2021

Satzung zum Schutz von Bäumen der Stadt Cottbus – Cottbuser Baumschutzsatzung (CBSchS)

In Kraft seit: 24.03.2013

Satzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung)

In Kraft seit: 02.09.2007

Einzelsatzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen an der Waisenstraße in dem Bereich vom Abschnitt Wilhelm-Külz-Straße bis zur Karl-Liebknecht-Straße

In Kraft seit: 23.04.2006

Satzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS)

In Kraft seit: 27.03.2005

Satzung der Stadt Cottbus über Kostenersatz für Grundstückszufahrten (Satzung über Kostenersatz)

In Kraft seit: 19.12.2004

Einzelsatzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen an der Ernst-Barlach-Straße

In Kraft seit: 01.04.2003

Einzelsatzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen an der Saarstraße in dem Abschnitt von der Clara-Zetkin-Straße bis zur Kolkwitzer Straße

In Kraft seit: 01.04.2003

Einzelsatzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen an der Wilhelm-Nevoigt-Straße

In Kraft seit: 01.04.2003

Einzelsatzung über die Erhebung von Beiträgen für die Straßenausbaumaßnahme Kolkwitzer Str. / Karl – Liebknecht – Str. zwischen der Einfahrt ELF Tankstelle und der Kreuzung Friedrich-Hebbel-Straße

In Kraft seit: 01.04.2002

Einzelsatzung über die Erhebung von Beiträgen für die Straßenausbaumaßnahme Am Lug zwischen Feldstraße und Zuschka

In Kraft seit: 01.01.1999

Einzelsatzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Beiträgen für die Straßenausbaumaßnahme Siedlung Nord zwischen Nordparkstraße und Drachhausener Straße

In Kraft seit: 01.01.1998

Einzelsatzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Beiträgen für die Straßenausbaumaßnahme Nordparkstraße zwischen Quer- und Albrecht Dürer Straße

In Kraft seit: 01.01.1996

Einzelsatzung über die Erhebung von Beiträgen für die Straßenausbaumaßnahme Mittelstraße südlicher Teil bis Kreuzungsbereich Ströbitzer Schulstraße

In Kraft seit: 10.08.1992

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