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51 Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine familienunterstützende Form der Kindertagesbetreuung, insbesondere für Kinder unter drei Jahren oder im Rahmen eines besonderen oder ergänzenden Betreuungsbedarfes. In der Stadt Cottbus/Chóśebuz wird die Kindertagespflege als gleichrangiges Angebot neben den Plätzen in Kindertagesstätten (nachfolgend Kita) angeboten.

In der Kindertagespflege werden Kinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen betreut. Die Kindertagespflege ist ein flexibles Angebot und ermöglicht den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und erfüllt den Rechtsanspruch des Kindes auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung . Die Kindertagespflege ermöglicht eine familiennahe Betreuung in kleinen Gruppen von bis zu fünf Kindern und ist daher besonders für Kinder unter drei Jahren geeignet, die das erste Mal außerhalb der Familie betreut werden sollen. Die kleine Gruppe ermöglicht eine individuelle Betreuung und wirkt sich positiv auf Lern- und Entwicklungsprozesse der Kinder aus.

Grundlage dieser Betreuungsform bildet eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kindertagespflegepersonen und Eltern.

Kindertagespflegepersonen in der Stadt Cottbus/Chóśebuz verfügen über eine Erlaubnis gemäß § 43 SGB VIII in Verbindung mit § 26 Kindertagesstättengesetz und sind selbstständig tätig. Die Eignung der Kindertagespflegepersonen und ihrer Räumlichkeiten werden vom Jugendamt regelmäßig überprüft. Auch hier gibt es einen engen Austausch zur Beratung, Begleitung und Unterstützung der Kindertagespflegepersonen, um die Qualität der Betreuung zu sichern. Auch für Eltern ist jederzeit eine Beratung durch die Fachberatung des Jugendamtes zu allen Fragen der Kindertagespflege möglich.

Für die Betreuung in der Kindertagespflege ist ein verlässliches Vertretungssystem unerlässlich. Aus diesem Grund hält die Stadt Cottbus/Chóśebuz Plätze in einem Vertretungsstützpunkt vor, die bei Ausfall der Kindertagespflegeperson genutzt werden können. Die Personen und die Räume des Vertretungsstützpunktes sind allen Kindern durch regelmäßige Kontakte vertraut.

Wenn Sie Ihr Kind in einer Kindertagespflege betreuen lassen möchten, finden Sie alle Kindertagespflegepersonen mit ihren Kontaktdaten auf unserer Internetseite oder über die Fachberatung für Kindertagespflege in unserem Jugendamt.

Für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertagespflege wird ein Elternbeitrag durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz erhoben. Die Höhe des Beitrages ist in der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Plätzen in öffentlich vermittelter Kindertagespflege der Stadt Cottbus/Chóśebuz“ (Elternbeitragssatzung Kindertagespflege) geregelt. Ein Formular zum Nachweis des Einkommens, welches für die Berechnung herangezogen wird, finden Sie auf der Seite zum Elternbeitrag.

Zuständigkeiten

Erstberatung und Feststellung des Rechtsanspruches für die Kindertagespflege (Buchstabe A – Z)

  • Zimmer     3.086
    Telefon      0355 612-3534

Fachberatung Kindertagespflege

  • Zimmer     3.123
    Telefon      0355 612-3567

Finanzierung Kindertagespflege und Elternbeitrag

  • Zimmer     3.085
    Telefon      0355 612-3684

Rechtsgrundlagen

Kontakt & Erreichbarkeit

Anschrift
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus

Sie finden uns im Technischen Rathaus in der 3. Etage.
Nutzen Sie beim Betreten des Technischen Rathauses die Fahrstühle auf der rechten Seite.

E-Mail
Kindertagespflege@cottbus.de

Erreichbarkeit
Dienstag                                           09.00 – 12.00 Uhr
                                                          13.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag                                      09.00 – 12.00 Uhr
                                                          13.00 – 18.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

Antrag Pflegeerlaubnis-Erstantrag

Antrag Pflegeerlaubnis-Folgeantrag

Ärztliches Gesundheitszeugnis

Finanzierungsantrag

Ergänzung zum Finanzierungsantrag

Kostenübernahmeerklärung KTP ab 01.08.2024