Sorbisch-Übersetzung via Sotra: Erstübersetzung dauert 1–2 Min. (Limit bei Überlänge)

51 Kita-Antrag

Rechtsanspruch für die Betreuung in einer Kindertagespflege, Krippe, Kita oder in einem Hort (Kita-Antrag)

Für den Besuch Ihres Kindes in einer Kindertagespflege oder in einer Kindertagesstätte (Krippe, Kindergarten oder Hort) benötigen Sie einen Bescheid des Jugendamtes der Stadt Cottbus/Chóśebuz (Servicebereich Kindertagesbetreuung) über die Feststellung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung.

Frühestens drei Monate vor Aufnahme des Kindes in die Einrichtung sollte der Antrag gestellt werden. Das Antragsformular inklusive der Anlagen der Tätigkeitsnachweise finden Sie rechts  auf dieser Seite im pdf.-Format oder vor Ort im Jugendamt vor den Zimmern 3.087 und 3.122 / 3.123 (3. Etage, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus). Eine Abgabe des Antrages ist per E-Mail unter Kita.Antrag@cottbus.de möglich.

Alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres haben einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagespflege oder Kindertagesstätte mit einer Mindestbetreuungszeit von täglich bis zu 6 Stunden, welcher nicht beantragt werden muss. Kinder im Grundschulalter (1. – 4. Klasse) haben einen Grundanspruch auf eine Mindestbetreuungszeit von bis zu 4 Stunden täglich, welche ebenfalls nicht beantragt werden muss.

Notwendig ist die Beantragung des Rechtsanspruches

  • bei einem Wechsel von der Kindertagespflege in eine Kindertagesstätte
  • bei einem Wechsel von der Kindertagesstätte in eine Kindertagespflege
  • für Kinder in der Kindertagespflege ab Vollendung des 3. Lebensjahres
  • für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum vollendeten 1. Lebensjahr
  • für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Einschulung mit mehr als 6 Stunden Betreuungsbedarf
  • für Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt wurden mit mehr als 6 Stunden Betreuungsbedarf
  • für Kinder im Hort in den Klassenstufen 1 bis 4 mit mehr als 4 Stunden Betreuungsbedarf
  • für Kinder im Hort in den Klassenstufen 5 und 6
  • für alle Kinder, die außerhalb von Cottbus/Chóśebuz betreut werden

Nach Erhalt des Bescheides zum Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung für Ihr Kind vom Jugendamt können Sie als Eltern mit der ausgewählten Kindertagespflegeperson bzw. der Leitung der Kindertagesstätte den Betreuungsvertrag für Ihr Kind abschließen. Nebenstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Kindertagespflegepersonen und über die Kindertagesstätten der Stadt Cottbus/Chóśebuz

Bitte planen Sie etwa 10 Tage für die Eingewöhnung Ihres Kindes (einmalig bei Aufnahme bis zum vollendeten 3.Lebensjahr) ein.

Bei Veränderungen im Rahmen der Erwerbstätigkeit oder der familiären Situation (z. B. Geburt eines Geschwisterkindes) ist ein Folgeantrag (Antrag sowie aktuelle Tätigkeitsnachweise) zu stellen. Nähere Informationen erhalten Sie dazu im Servicebereich Kindertagesbetreuung.

Die Prüfung des Rechtsanspruches setzt Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Cottbus/Chóśebuz voraus. Wohnen Sie in einer Gemeinde außerhalb von Cottbus/Chóśebuz ist der Antrag zur Feststellung des Rechtsanspruches in Ihrer Heimatgemeinde zu stellen und von dieser eine Kostenübernahmeerklärung beizubringen.

Allgemeine Hinweise

Berechnungen sowie Änderungen zum Elternbeitrag und Kündigungen des Betreuungsvertrages werden beim jeweiligen Träger der Kindertagesstätte bearbeitet.

Zuständigkeiten

für die Kindertagespflege (Buchstabe A – Z)

  • Zimmer     3.086
    Telefon      0355 612-3534

für die Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort)

  • Zimmer     3.086
    Telefon      0355 612-3534
     
  • Zimmer     3.087
    Telefon      0355 612-3533
     
  • Zimmer     3.122
    Telefon      0355 612-3594

für Cottbuser Kinder, die einen Betreuungsplatz außerhalb von Cottbus/Chóśebuz benötigen

  • Zimmer     3.086
    Telefon      0355 612-3534
     
  • Zimmer     3.087
    Telefon      0355 612-3533

  • Zimmer     3.122
    Telefon      0355 612-3594

Rechtsgrundlagen

  • Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
  • Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe – Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg (KitaG)

Kontakt & Erreichbarkeit

Anschrift
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus

Sie finden uns im Technischen Rathaus in der 3. Etage.
Nutzen Sie beim Betreten des Technischen Rathauses die Fahrstühle auf der rechten Seite.

E-Mail
Kita.Antrag@cottbus.de

Erreichbarkeit
Dienstag                                           09.00 – 12.00 Uhr
                                                          13.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag                                      09.00 – 12.00 Uhr
                                                          13.00 – 18.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

Antragsformular inkl. der Anlage/n Tätigkeitsnachweis

Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung