Sie sind vorwiegend in der Dämmerung und nachts aktiv, deshalb droht Igeln und anderen Kleinlebewesen da die größte Gefahr: Mit einer teilweisen „Nachtruhe“ für Mähroboter sollen die Tiere in Cottbuser Gärten künftig besser geschützt werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung zum Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern im Stadtgebiet Cottbus/Chóśebuz wird im Amtsblatt am 16.05.2026 veröffentlicht und tritt am 17.05.2026 in Kraft. Somit sollen die Gefahren des Aufeinandertreffens der Maschinen mit den Igeln möglichst minimiert werden.
Auch in Cottbus/Chóśebuz stellen Grünflächen in Gärten attraktive Nahrungshabitate für zum Teil besonders geschützte Kleinsäuger, Amphibien und Insekten dar und werden zunehmend zu wichtigen Refugien und Ersatzlebensräumen. Die oft dämmerungs- und nachtaktiven Tiere, wie Kröten, Igel oder Käfer, nutzen die an ihre Tagesverstecke angrenzenden Rasenflächen zur nächtlichen Nahrungssuche. Genau dort werden Mähroboter, welche unbeaufsichtigt in den Dämmerungs- oder Nachtzeiten mähen, zur tödlichen Gefahr. Das Zusammentreffen der selbstständigen Mähtechnik mit den Kleintieren führt in vielen Fällen zu Verletzung, die oft unbemerkt zu deren qualvollen Verenden führen.
Mit der Einführung einer Betriebsruhe für Mähroboter, welche von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des Folgetages beschränkt ist, sollen die Überlebenschancen von Kleinlebewesen in den Gärten des Cottbuser Stadtgebietes verbessert werden. Zugrunde gelegt werden dabei die vom Deutschen Wetterdienst ausgewiesenen Dämmerungszeiten für Berlin und Brandenburg.
Der Naturschutzbeirat der Stadt und der Umweltausschuss der Stadtverordnetenversammlung unterstützen das Vorgehen.