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Lastschrift für Garagenmieten werden im II. Quartal fällig

Die Garagenmieten für die Monate Januar, Februar, März und April 2026 werden voraussichtlich im II. Quartal 2026 per Sepa-Lastschriftverfahren eingezogen. Danach erfolgt die Abbuchung wieder regelmäßig jeweils zum 1. des Monats.

Hintergrund sind die zum 31.12.2025 durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz gemäß Schuldrechtsanpassungsgesetz umgewandelten Garagenpachtverträge in Mietverträge. Daraufhin konnten neue Mietverträge geschlossen werden. Die vorhandenen und neu übergebenen Sepa-Lastschriftmandate sind ab Tag der Unterzeichnung rechtsgültig. Der Einzug der monatlichen Mieten wurde von der Stadt Cottbus/Chóśebuz seit 01.01.2026 vorläufig ausgesetzt.

Gegenwärtig werden die neu erteilten Sepa-Mandate in das Haushalts- und Kassensystem eingepflegt. Im Anschluss werden die Mieter entsprechend der Vorgaben zur SEPA-Vorabinformation (Pre-Notification) in einem automatisierten Verfahren über anstehende Lastschriften schriftlich informiert.

Falls bereits Zahlungen geleistet worden sind, werden nachträglich nur noch die offenen fälligen Forderungen eingezogen. Sobald der Einzug wieder regelmäßig erfolgt, bittet die Stadtverwaltung bei erteilten Mandaten die monatliche Zahlung einzustellen.

Für die Zeit bis zur 1. Abbuchung ist keine Kündigung des Garagenmietvertrages gemäß § 2 Abs. 2 (Kündigung, wenn Mieter mit Zahlung in Verzug gerät) zu befürchten.

Die Stadtverwaltung dankt für das Verständnis und bittet um Berücksichtigung der oben genannten Verfahrensweise.