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Tierseuchenallgemeinverfügung über die Anordnung von Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest

Mit Wirkung zum 29. Oktober 2025 tritt für den Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa und die Stadt Cottbus/Chóśebuz eine Tierseuchenallgemeinverfügung über die Anordnung von Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest in Kraft.

Seit Anfang Oktober 2025 wird ein verstärktes Auftreten von hochpathogener Aviärer Influenza des Subtyps H5N1 bei Wildvögeln in Deutschland festgestellt. Im gleichen Zeitraum wurde bereits in fünf Brandenburger Geflügelhaltungen das Virus der Geflügelpest nachgewiesen. Die Anzahl der Nachweise bei Wildvögeln ist um ein Vielfaches größer. Das Virus breitet sich rasant und überregional aus.

Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel hat das Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die für den Landkreis und für die Stadt Cottbus/Chóśebuz gilt. Diese ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkspn.de, im Amtsblatt 34/2025 des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa zu finden.

Im Cottbuser Tierpark gab es seit Ausbruch der Tierseuche bisher keinen Fall von Geflügelpest. Die Tiere, auf die die Allgemeinverfügung zutrifft, wurden in ihre Winterquartiere gebracht bzw. unter Schutzvorrichtungen untergebracht. Der Steg am Oberteich und die Flamingo-Lagune sind für Besucher gesperrt. Alle übrigen Bereiche des Tierparks bleiben nach bisherigem Stand geöffnet.

Quelle: Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa und Pressebüro der Stadt Cottbus/Chóśebuz