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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Bereich „Stadtfeld“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 22.12.2021 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. N/38/125 „Stadtfeld“ und die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 22.01.2022 im Amtsblatt Nr. 1 der Stadt Cottbus/Chóśebuz bekanntgemacht.

Diese FNP-Änderung erfolgt nun parallel zur Aufstellung der Bebauungspläne Nr. N/38/125-2 „Stadtfeld Nachbarschaftsquartier Lausitz Science Park“, Nr. N/38/125-3 „Stadtfeld Innovationsquartier Lausitz Science Park“ und Nr. N/38/125-4 „Stadtfeld Bildungscampus Lausitz Science Park“, deren Aufstellung als Teilgebiete des Bebauungsplanes Nr. N/38/125 „Stadtfeld“ von der Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen wurde.

Die Grenzen des Plangebietes werden im Norden durch den Ernst-Heilmann-Weg, im Osten durch die Sielower Landstraße, im Süden durch den Nordring und im Westen durch die Burger Chaussee gebildet.

Der räumliche Geltungsbereich der FNP-Änderung umfasst eine Fläche von ca. 26 ha. Von der Planaufstellung berührt sind verschiedene Flurstücke der Gemarkung Brunschwig in den Fluren 39, 45, 46, 47 und 67.
Die Abgrenzungen des Geltungsbereiches der 16. Änderung des FNPs sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Ziel ist die Entwicklung eines neuen innovativen und umweltgerechten Stadtquartiers zum Wohnen einschließlich gebietsversorgender Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und Bildung sowie Versorgungs- und Dienstleistungsangeboten. Darüber hinaus sollen im Stadtfeld bauliche Nutzungen zugelassen werden, die eine enge funktionale Vernetzung mit dem Wissenschaftsstandort ermöglichen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Entsprechend werden die Unterlagen im Internet im Zeitraum vom 20.04.2026 bis einschließlich 26.05.2026 auf dieser Seite eingestellt.

Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können dort die Auslegungsunterlagen zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

montags und mittwochs von 07:00 bis 15:00 Uhr

dienstags                            von 07:00 bis 17:00 Uhr

donnerstags                       von 07:00 bis 18:00 Uhr

freitags                               von 07:00 bis 13:00 Uhr

samstags                            von 09:00 bis 12:00 Uhr

Während dieser Zeit können zu den veröffentlichten Unterlagen Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Entsprechende Stellungnahmen sollen bis spätestens 28.05.2026 elektronisch per E-Mail an bauplanung@cottbus.de übermittelt oder bei Bedarf an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus gesendet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, Einlassungen über das Planungsportal des Landes Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de abzugeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die FNP-Änderung unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzhinweis
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit veröffentlicht wird.
 

FNP Änderungsblätter 16. Änderung Stadtfeld

Informationsblatt Datenschutz