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Carl Blechen-Sammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz soll zur Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz gehören

Seit 1913 sammelt die Stadt Cottbus/Chóśebuz Gemälde von Carl Blechen und seinen Zeitgenossen. Die Sammlung, die 513 Gemälde, Grafiken und Zeichnungen umfasst, wanderte bis zum Zweiten Weltkrieg von städtischen Zuständigkeiten (Statistikbehörde, Büro des OB, Stadtmuseum, Neues Museum, Stadtarchiv) und Orten (altes Rathaus, Haus des Oberbürgermeisters, Logengebäude) hin und her. 1945 kam es zu Kriegsverlusten, nach denen bis heute gesucht wird. Seit 1946 wird die Carl-Blechen-Sammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz durchgehend in Branitz aufbewahrt und seit 2022 per Treuhandvertrag durch die Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz (SFPM) wissenschaftlich und konservatorisch betreut sowie in den Fürstenräumen des Schlosses dauerhaft ausgestellt. Nun schlägt die SFPM gemeinsam mit dem Kulturamt der Stadt Cottbus den Stadtverordneten vor, die Sammlung ergebnisneutral in das Vermögen der Stiftung zu übertragen. Eine entsprechende Vorlage wird in den Ausschusssitzungen der Stadtverordneten im Mai vorgestellt.

Die Vorteile dieser Vermögenszuordnung sind vor allem auf die fachgerechte Pflege und Weiterentwicklung der inzwischen deutschlandweit und international beachteten Sammlung ausgerichtet. So verfügt die SFPM über die nötige personelle kunsthistorische Expertise und das kunstwissenschaftliche Netzwerk, um die nötigen Untersuchungen zu Einordnung und Provenienzen zu unternehmen, ist flexibler beim Einwerben und Einsetzen von Spenden und Förderungen für Ankäufe und kann künftig auch Stiftungsmittel für diese Zwecke einsetzen. Darüber hinaus sind im Jahr 2024 Depoträume nach höchsten technischen Standards entstanden, in denen die Sammlung sicher und fachgerecht verwahrt werden kann. Für die Sammlung würde nach Übertragung das Stiftungsgesetz gelten und zwar mit der Zusatzvereinbarung, dass die Teile der Carl-Blechen-Sammlung nicht veräußert werden dürfen.

Stiftungszweck ist u.a. die Präsentation und Erforschung der Künste des 19. Jahrhunderts, also der Zeit Carl Blechens.

Ein Zustiftungsvertrag zwischen Stadt und SFPM regelt außerdem, dass die Sammlung im Falle der Stiftungsauflösung oder erheblichen Änderung des Stiftungszwecks wieder an die Stadt zurückfällt. Festgeschrieben wird ebenfalls, dass es eine dauerhafte Präsentation der Bilder im Schloss geben muss und die Sammlung auch weiterhin ihren Namen behält: Carl-Blechen-Sammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz.

Zu diesen Plänen äußert sich Prof. Dr. Michael Schmidt, Vorsitzender der Carl-Blechen-Gesellschaft Cottbus in einer Stellungnahme positiv: „Unsere Gesellschaft arbeitet regelmäßig und vertrauensvoll mit dem Vorstand der Stiftung und der für die Sammlung zuständigen Kustodie zusammen, die als einzige wissenschaftliche Institution der Stadt Cottbus überhaupt Wissen, Forschungsmaterialien, Know-How (…) hat und die sich in den letzten 10 Jahren um die Restaurierung und Erforschung der Sammlung enorm verdient gemacht hat.“

Wenn die Stadtverordneten zustimmen und die formellen vertraglichen Vereinbarungen geschlossen werden können sowie die ergebnisneutrale Übertragung durch die Stiftungsträger bestätigt werden, kann die Übertragung der Sammlung anlässlich des 227. Geburtstags von Carl Blechen, am 29. Juli, den die Stiftung traditionell mit Ausstellung, Festakt und Party in Branitz begeht, vollzogen werden.