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Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Erhaltungssatzung „Innere Südvorstadt“

Derzeit arbeitet die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz an der Aufstellung einer Erhaltungssatzung zur Inneren Südvorstadt.

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung wird im Norden durch die Karl-Liebknecht-Straße und den Brandenburger Platz zwischen Roßstraße und Briesmannstraße begrenzt sowie im Westen durch die Roßstraße zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Schwanstraße und die Tiegelgasse. Im Süden erfolgt die Abgrenzung durch die Bürgerstraße und die Feigestraße sowie im Osten durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. M/7/17 „Ostrower Business Park“. Der Geltungsbereich ist dem Lageplan zu entnehmen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Erhaltungssatzung in der Fassung vom 30.04.2025 erfolgt durch die Einstellung der Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 19.05.2025 bis 19.06.2025 auf der Seite www.cottbus.de/bauplanung.

Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses (Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus) zur Einsichtnahme ausliegen.

Während dieser Frist können dort die Auslegungsunterlagen zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

montags und mittwochs                     von 07:00 bis 15:00 Uhr

dienstags                                            von 07:00 bis 17:00 Uhr

donnerstags                                       von 07:00 bis 18:00 Uhr

freitags                                               von 07:00 bis 13:00 Uhr

samstags                                           von 09:00 bis 12:00 Uhr

 

Zu den veröffentlichten Unterlagen können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind bis spätestens 23.06.2025 vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per Post an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Erhaltungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Zudem lädt die Stadt Cottbus/Chóśebuz, Fachbereich Stadtentwicklung, gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro GRAS* (Dresden) interessierte Bürgerinnen und Bürger am 04.06.2025 um 16:00 Uhr im Rahmen eines Werkstattgesprächs in die Räumlichkeiten des Citymanagements (Spremberger Straße 29, 03046 Cottbus) ein, um sich zur Erhaltungssatzung zu informieren und vor Ort zu beteiligen.

Die Aufstellung der Erhaltungssatzung erfolgt gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Art. 13 DSGVO), welches mit im Internet veröffentlicht wird.

Entwurf Erhaltungssatzung Südvorstadt Satzungstext

Anlage 1 Erhaltungssatzung Geltungsbereich Süd

Anlage 2 Erhaltungssatzung Südvorstadt Begründung

Formblatt Informationspflichten Erhaltungssatzung