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Aussetzung von Zahlungsaufforderungen zur Garagenmiete

Aufgrund noch laufender politischer und verwaltungsinterner Abstimmungen zur Regelung der Garagenmieten in der Stadt Cottbus/Chóśebuz wurden die Zahlungsaufforderungen ab 01.01.2026 vorläufig ausgesetzt. Dennoch sind in den zurückliegenden Tagen ca. 250 Pächter entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur SEPA-Vorabinformation (Pre-Notification) in einem automatisierten Verfahren über anstehende Lastschriften schriftlich informiert worden.

Um Irritationen zu vermeiden: Ein Einzug von Garagenmieten erfolgt erst nach einer abschließenden, rechtssicheren Entscheidung im laufenden Abstimmungsprozess. Bis dahin werden seitens der Verwaltung keine Zahlungsaufforderungen versendet und keine Lastschriften eingezogen. Es werden keine Abbuchungen vorgenommen; sämtliche Lastschriftläufe sind derzeit gestoppt.

Zum Hintergrund: Im Zeitraum Juni/Juli 2025 erfolgte die Zustellung der Kündigung und des Angebots eines neuen Mietvertrages an rund 3.700 Garagenpächter in der Stadt. In der Folge erteilten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger der Stadt Cottbus/Chóśebuz neue SEPA-Lastschriftmandate (ca. 3.000). Auf Basis dieser Mandate wären Abbuchungen formell zulässig.