Im Zusammenhang mit dem geplanten Verkehrsversuch in der Drebkauer Straße und der vorgesehenen Verbesserung der Fahrbahnoberfläche durch Asphaltstreifen weist der Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderungen auf wichtige Aspekte der Barrierefreiheit hin.
Grundsätzlich wird die Maßnahme zur Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr als nachvollziehbar bewertet. Gleichzeitig darf es durch die baulichen Veränderungen zu keiner Verschlechterung für Menschen mit Behinderungen kommen. Besonders kritisch sind dabei die Orientierungssicherheit für blinde und sehbehinderte Menschen sowie die sichere Nutzbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen.
Rückmeldungen aus dem Beirat und von betroffenen Anwohnenden zeigen, dass die bestehende Pflasterung derzeit keine eindeutige optische oder taktile Kennzeichnung von Querungsstellen darstellt und nicht den geltenden Normen für Bodenindikatoren entspricht. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, bei der Umsetzung des Verkehrsversuchs eindeutig wahrnehmbare Orientierungshilfen sicherzustellen.
Der Beauftragte empfiehlt daher eine Vor-Ort-Abstimmung vor Baubeginn sowie eine gemeinsame Begehung nach Fertigstellung, um mögliche Barrieren frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Barrierefreiheit muss auch im Rahmen von Verkehrsversuchen von Beginn an mitgedacht werden.
Stellungnahme Drebkauer Straße