Kulturförderung 2025
Für die Kulturförderung 2025 können Anträge zu den Stichtagen 30. November und 30. April eingereicht werden. Details zu den Förderkriterien und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie. Bitte reichen Sie ALLE erforderlichen Unterlagen fristgerecht ein.
Nutzen Sie vorher unser Angebot der Antragsberatung – Senden Sie dazu einen Antragsentwurf an Christine Geißler und vereinbaren Sie einen Termin unter christine.geissler@cottbus.de.
Die Bewilligung der Anträge und die Ausfertigung der Zuwendungsbescheide erfolgt vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse für 2025.
-
RICHTLINIEN DER STADT COTTBUS/CHÓŚEBUZ ZUR GEWÄHRUNG EINER PROJEKTFÖRDERUNG DER FREIEN KUNST UND KULTUR ‧ PDF ‧ 3.02 MByte ‧ 30.10.2024
-
Kulturförderung 2025 - Projektantrag ‧ PDF ‧ 3.40 MByte ‧ 30.10.2024
-
Kulturförderung - FAQ ‧ PDF ‧ 526.08 KByte ‧ 23.09.2024