Nach den allgemeinen Ladenöffnungszeiten dürfen Verkaufsstellen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr geöffnet sein. Am 24. Dezember dürfen Verkaufsstellen bis 14:00 Uhr geöffnet sein, wenn dieser nicht auf einen Sonntag fällt.

Über § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) wird die Stadt Cottbus/Chóśebuz ermächtigt, die Öffnung von Verkaufsstellen ausnahmsweise aus besonderem Anlass zu gestatten. Dazu hat die Stadt Cottbus/Chóśebuz eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen. Diese ist über den nachfolgenden Link erreichbar.

Link zur aktuellen Verordnung

Ob die jeweilige Veranstaltung stattfinden wird und damit an dem verkaufsoffenen Sonntag geöffnet werden darf, entnehmen Sie bitte der nachstehenden Übersicht.

Aktueller Stand für das Jahr 2025

Verkaufsoffene Sonntage im gesamten Stadtgebiet (§ 5 Absatz 1 BbgLöG)

Datum Anlassgebende Veranstaltung Wird die Veranstaltung stattfinden?
19.01.2025 Handwerkermesse ja
02.03.2025 Zug der fröhlichen Leute ja
14.09.2025 Töpfermarkt ja
14.12.2025 Cottbuser Weihnachtsmarkt der 1000 Sterne ja
21.12.2025 Cottbuser Weihnachtsmarkt der 1000 Sterne ja

Verkaufsoffene Sonntage in einzelnen Stadtteilen (§ 5 Absatz 2 BbgLöG)

Datum Anlassgebende Veranstaltung und privilegierter Stadtteil Wird die Veranstaltung stattfinden?
13.04.2025 18. Lausitzer Walei-Meisterschaft in Groß Gaglow ja
05.10.2025 Lausitzer Herbstmarkt in der Stadtmitte ja
12.10.2025 Tag des Ehrenamtes in Willmersdorf ja