Nach den allgemeinen Ladenöffnungszeiten dürfen Verkaufsstellen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr geöffnet sein. Am 24. Dezember dürfen Verkaufsstellen bis 14:00 Uhr geöffnet sein, wenn dieser nicht auf einen Sonntag fällt.
Über § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) wird die Stadt Cottbus/Chóśebuz ermächtigt, die Öffnung von Verkaufsstellen ausnahmsweise aus besonderem Anlass zu gestatten. Dazu hat die Stadt Cottbus/Chóśebuz eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen. Diese ist über den nachfolgenden Link erreichbar.
Ob die jeweilige Veranstaltung stattfinden wird und damit an dem verkaufsoffenen Sonntag geöffnet werden darf, entnehmen Sie bitte der nachstehenden Übersicht.
Aktueller Stand für das Jahr 2024
Verkaufsoffene Sonntage im gesamten Stadtgebiet (§ 5 Absatz 1 BbgLöG)
Datum | Anlassgebende Veranstaltung | Wird die Veranstaltung stattfinden? |
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21.01.2024 | Handwerkermesse | ja |
11.02.2024 | Zug der fröhlichen Leute | ja |
08.09.2024 | 27. Töpfermarkt | ja |
15.12.2024 | Cottbuser Weihnachtsmarkt der 1000 Sterne | ja |
22.12.2024 | Cottbuser Weihnachtsmarkt der 1000 Sterne | ja |
Verkaufsoffene Sonntage in einzelnen Stadtteilen (§ 5 Absatz 2 BbgLöG)
Datum | Anlassgebende Veranstaltung und privilegierter Stadtteil | Wird die Veranstaltung stattfinden? |
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24.03.2024 | 17. Lausitzer Walei-Meisterschaft in Groß Gaglow | ja |
06.10.2024 | Lausitzer Herbstmarkt in der Stadtmitte | ja |
06.10.2024 | Tag des Ehrenamtes in Willmersdorf | ja |