Das Gewerbe-Melderegister einer Kommune ist kein öffentliches Register (wie etwa das Handelsregister). Deshalb besteht auch kein Rechtsanspruch auf Auskünfte aus dem Gewerbe-Melderegister. Mitunter ist jedoch das Einholen von Auskünften aus diesem Register notwendig, um z.B. in Mahnsachen die ladungsfähige Anschrift eines Gewerbetreibenden zu ermitteln.

Auskünfte aus dem Gewerbe-Melderegister sind kostenpflichtig .

Für die Erteilung von Auskünften aus den beim Gewerbeamt vorhandenen Unterlagen werden (betreffend die erste bis zehnte Person) jeweils 14,00 EUR pro Person erhoben, für jede weitere Person werden 6,00 EUR berechnet. Für Auskünfte, bei denen Nachfragen oder Ermittlungen über die beim Gewerbeamt vorhandenen Unterlagen hinaus erforderlich sind, werden pro Person 17,00 EUR erhoben.

Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbe-Melderegister sind grundsätzlich schriftlich zu stellen.

Ihre Ansprechpartner:

Aufgabengebiet Name (Zimmernr.), E-Mail Telefon
Gewerbe-Meldeauskünfte,
Registratur
Herr Förster (220)
joerg.foerster@cottbus.de
0355 - 612 3712

Bitte beachten Sie, dass über die hier angegebenen E-Mail-Adressen noch kein elektronischer Rechtsverkehr möglich ist.