Unter gewerblichen Veranstaltungen versteht man Volksfeste, Jahrmärkte, Spezialmärkte, Großmärkte, Ausstellungen und Messen. Für solche Veranstaltungen können beim Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Servicebereich Gewerbeangelegenheiten, durch die Beantragung einer Festsetzung Marktprivilegien erlangt werden.
Die mit einer erteilten Festsetzung verbundenen Marktprivilegien stellen die Marktteilnehmer von bestimmten Verpflichtungen frei. So gelten z.B. erleichterte Bedingungen hinsichtlich des Ladenschlusses, des Verabreichens von Speisen und Getränken sowie dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte.
Beachten Sie, dass Anträge auf Festsetzung mindestens 4 Wochen vor dem Beginn der geplanten Veranstaltung zu stellen sind.
Für Anträge auf Sondernutzung können Sie ab sofort unseren Formularservice nutzen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise.
Ihre Ansprechpartner:
Aufgabengebiet | Name (Zimmernr.), E-Mail | Telefon |
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Teamleiterin |
Frau Mohrmann (222) susanne.mohrmann@cottbus.de |
0355 612-2841 |
Sondernutzungen, Wochenmärkte |
Herr Schäfer(230) uwe.schaefer@cottbus.de |
0355 612-2327 |
Sondernutzungen, Wochenmärkte |
Frau Schulz (230) ute.schulz@cottbus.de |
0355 612-2828 |
Bitte beachten Sie, dass über die hier angegebenen E-Mail-Adressen noch kein elektronischer Rechtsverkehr möglich ist.