Vorbereitende Bauleitplanung
Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan, FNP) ist ein Instrument der räumlichen Planung in der Bundesrepublik Deutschland, in dem die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde kartografisch und textlich dargestellt wird. Unter anderem stellt der FNP dar, welche Flächen sich für das Wohnen, für Gewerbe oder auch den Gemeinbedarf eignen bzw. welche Freiflächen dauerhaft erhalten bleiben sollen. Er wird durch die Gemeinde als Ausdruck ihrer Planungshoheit aufgestellt, erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet und ist durch die höhere Verwaltungsbehörde zu genehmigen. In Cottbus/Chóśebuz wird der FNP von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg genehmigt. Erst mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung wird der FNP rechtswirksam.
Rechtliche Grundlage der Bauleitplanung
Die möglichen Inhalte, das Verfahren der Planaufstellung und die rechtlichen Folgewirkungen des Flächennutzungsplanes sind im Baugesetzbuch definiert. Ergänzende Vorgaben zu den Inhalten finden sich in der Baunutzungsverordnung und der Planzeichenverordnung.
Innerhalb der Bauleitplanung ist der FNP ein vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Stadtgebiet. Direkte Wirkung hat ein FNP auf Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie für die Verwaltung und deren Planungen. Die im Flächennutzungsplan dargestellten Bodennutzungen werden im Weiteren durch Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) für einzelne Teile des Gemeindegebiets konkretisiert und rechtsverbindlich festgesetzt. Erst mit den Bebauungsplänen wird verbindliches Baurecht geschaffen. Gemeinsam bilden Flächennutzungsplan und Bebauungspläne die gemeindliche Bauleitplanung.
Planungstiefe
Die Darstellungen im FNP beziehen sich nicht auf einzelne Grundstücke, sondern auf größere zusammenhängende Flächen. Damit ist der FNP nicht parzellenscharf. Grundstückseigentümer können aus ihm keine Baurechte ableiten.
Geltungsdauer
Die Geltungsdauer eines Flächennutzungsplanes ist gesetzlich nicht fixiert. Sie muss sich an den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde orientieren. Als Zeithorizont des Cottbuser FNP werden ab dessen Rechtswirksamkeit in der Regel 10 - 15 Jahre angesetzt.
Änderungen
Sind FNPs nicht mehr aktuell oder können neue Bebauungspläne nicht mehr aus dem rechtswirksamen FNP entwickelt werden, dann können FNPs auch geändert und/oder berichtigt werden. Durch Änderungsverfahren, unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, wird der FNP soweit wie möglich aktuell gehalten. Nach 15 bis 20 Jahre erfolgt in der Regel jedoch eine Neuaufstellung des FNP.