Sachlicher Teilflächennutzungsplan“ Windkraftnutzung“ der Stadt Cottbus (Rechtswirksam)

Der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ der Stadt Cottbus ist seit 2011 rechtswirksam. Mit diesem wird die Planung und Ansiedlung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen im Stadtgebiet Cottbus/Chóśebuz gesteuert. Dazu weist der Teilflächennutzungsplan eine Sonderbaufläche für die Windkraftnutzung/ Konzentrationsfläche im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB aus.

Verfahren

Mit Beschluss-Nr. IV-001-44/08 vom 30.01.2008 ist die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraftnutzung“ (TFNP-W) der Stadt Cottbus beschlossen worden. Demnach sollten im Stadtgebiet Cottbus Sonderbauflächen für die Windenergienutzung bei gleichzeitiger Ausschlusswirkung an anderer Stelle dargestellt werden. Im Weiteren hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 26.05.2010 den Entwurf des TFNP-W einschließlich zweiteiliger Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschl.-Nr.: IV-026/10). Der Entwurf in der Fassung vom März 2010 wurde in der Zeit vom 12.07.2010 bis einschließlich 14.08.2010 öffentlich ausgelegt. Parallel zur öffentlichen Auslegung wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung förmlich beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme zur Entwurfsfassung vom März 2010 aufgefordert. Die Bekanntmachung der Genehmigung erfolgte am 26.03.2011 im Amtsblatt.

Beschluss

Bekanntmachung

Plandokumente

Geoportal

Änderungsverfahren

Zum sTFNP „Windkraftnutzung“ liegen mit Stand 12/2023 keinen Änderungen vor.

Berichtigungen

Zum FNP sTFNP „Windkraftnutzung“ liegen mit Stand 12/2023 keine Berichtigungen vor.