Kommunaler Handlungsleitfaden zur Fördermittelvergabe aus dem Verfügungsfonds im Rahmen der Städtebauförderungsprogramme

Städtebauförderung im UPL-Zeitraum 2024-2026

Aktueller Stand zum Thema Verfügungsfonds

Im Rahmen der Städtebauförderungsprogramme besteht seit vielen Jahren das Förderinstrument des Verfügungsfonds, der erfolgreich etabliert und eingesetzt wird. Die bisherigen Programme „Wachstum und nachhaltige Erneuerung" und „Sozialer Zusammenhalt" werden ab 2024 durch das Programm „Lebendige Zentren" ergänzt.

Die Verfügungsfonds können eingerichtet werden für die laufenden Förderkulissen:

  • Gebietskulissen „Sozialer Zusammenhalt" in Sachsendorf-Madlow, Neu-Schmellwitz und Sandow
  • Gebietskulisse „Wachstum· und nachhaltig Erneuerung" Aufwertung
  • Gebietskulisse „Lebendige Zentren" - gegenwärtig kein Antrag möglich

Sie ermöglichen für privat initiierte Projekte die Kofinanzierung aus dem Verfügungsfonds mit einer maximalen Summe von 10.000 Euro je Maßnahme und Antragsteller pro Jahr im jeweiligen För­dergebiet. In diese Summe fließen dann jeweils maximal 50 % Städtebauförderungsmittel (Bund/Land/Kommune zu je 1/3) als Zuschuss zu den privat eingezahlten Mittel (StBauFR 2021 vom 14.10.2021).

Die Fördermittel sollen für kleinteilige, ergänzende und nicht-investive Projekte als Unterstützung zur mittel- und langfristigen Maßnahmenumsetzung im Rahmen der regulären Städtebauförderung eingesetzt werden. Die Zweckbindungsfrist beträgt bei investiven Maßnahmen bis zu 26.000 € ge­mäß StBauFR 2021 10 Jahre.

Über die Förderung und die Förderhöhe entscheidet ein lokales Gremium, das sich aus Vertretern aus Wirtschaft, Politik, Bürgerschaft, Bürgerverein, Stadtteilmanagement, Sanierungsträger und Stadtverwaltung zusammen

Bei Fragen helfen die Stadtteilmanager in den Gebietskulissen sowie der Fachbereich Stadtentwicklung jederzeit weiter:

Handlungsleitfaden und Gebietskulissen