FNP Groß Gaglow (Rechtswirksam)

Seit der Gemeindeneugliederung im Land Brandenburg, welche mit den Kommunalwahlen am 26.10.2003 wirksam wurde, gehören die ehemaligen Gemeinden Gallinchen, Groß Gaglow und Kiekebusch zur Stadt Cottbus/Chóśebuz. Gemäß § 204 (2) BauGB wurde der rechtswirksame FNP Groß Gaglow für die Bauleitplanung der neuen Gebietsgrenzen der Stadt Cottbus/Chóśebuz übernommen.

Verfahren

In der Gemeindevertretungssitzung am 27.01.1995 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Neubearbeitung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Gaglow gefasst. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in Form einer Anhörung am 25.10.1997 und im Zeitraum vom 14.05. bis zum 04.06.1998 durch Auslegung durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Ämter bzw. Gemeinden wurden mit Schreiben vom 12.12.1997 zur Abgabe einer Stellungnahme zum Vorentwurf aufgefordert. Zwei weitere öffentliche Auslegungen des Entwurfes folgten vom 24.08.1998 bis zum 30.09.1998 und vom 10.04.2000 bis zum 12.05.2000.

Im Ergebnis der Abwägung der während der Offenlagen vorgebrachten Hinweise und Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange wurden die Entwürfe des Flächennutzungsplanes überarbeitet bzw. geändert. Am 11.09.2000 wurde der Flächennutzungsplan durch die Gemeindevertretung beschlossen. Die Genehmigung der oberen Verwaltungsbehörde erfolgte am 13.12.2000. Die Genehmigung wurde am 22.12.2000 ortsüblich bekannt gemacht. Mit erfolgter Bekanntmachung wurde der Flächennutzungsplan Groß Gaglow rechtswirksam.

Beschluss

Bekanntmachung

Plandokumente

Geoportal

Änderungsverfahren

Zum FNP Groß Gaglow liegen mit Stand 12/2023 keinen Änderungen vor.

Berichtigungen

Zum FNP Groß Gaglow liegen mit Stand 12/2023 keine Berichtigungen vor.