
Fachbereich 63 – Bauordnung
Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde
- Beratung in bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten
- Entgegennahme und Bearbeitung von Bauanzeigen sowie von Anträgen auf Bauvorbescheid und Baugenehmigung
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Dem Fachbereich Bauordnung sind die untere Bauaufsichtsbehörde (uBAB) und die untere Denkmalschutzbehörde (UDB) zugeordnet.
Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde
- Beratung der Bürger in denkmalrechtlichen Angelegenheiten
- Erteilung denkmalrechtlicher Erlaubnisbescheide
- Erarbeitung denkmalrechtlicher Stellungnahmen
- Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke
- Bearbeitung von Fördermittelanträgen
- Mitarbeit bei Eintragungen von Denkmalen
- Durchführung ordnungsbehördlicher Maßnahmen
- Überwachung der Erhaltungspflicht
Allgemeine Informationen
Fachbereichsleiter Bauordnung
Peter
Nitschke
Fachbereich 63 - Bauordnung
Karl-Marx-Str. 67
03044
Cottbus
0355 612-4315
0355 612-134303
- Informationspflichten des Fachbereichs Fachbereich 63 – Bauordnung gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die vorliegenden Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten geben Auskunft über die Pflichtangaben zu den Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen.
Bearbeitung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz im