Schulquereinsteigeruntersuchung
Details
Kinder die bereits in einem anderen Land außerhalb Deutschlands eingeschult wurden, benötigten im Land Brandenburg keine Schuleingangsuntersuchung, sondern eine Schulquereinsteigeruntersuchung. Die schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsämter umfasst die Feststellung des Gesundheitszustandes einschließlich der Untersuchung der Sinnesorgane.
Hinweise
Bei Sprachverständigungsproblemen muss ein Dolmetscher mitgebracht werden.
Voraussetzungen
Kinder und Jugendliche, deren Schulbesuch ab der zweiten Jahrgangsstufe erfolgen soll und die bisher keine Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland besucht haben, sind nach § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) verpflichtet, an einer schulärztlichen Untersuchung teilzunehmen.
Kinder, deren Schulbesuch ab der ersten Jahrgangsstufe erfolgen soll, erhalten eine Schuleingangsuntersuchung.
Kinder und Jugendliche, deren Schulbesuch ab der zweiten Jahrgangsstufe erfolgen soll und die bisher keine Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland besucht haben, sind nach § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) verpflichtet, an einer schulärztlichen Untersuchung teilzunehmen.
Kinder deren Schulbesuch ab der ersten Jahrgangsstufe erfolgen soll erhalten eine Schuleingangsuntersuchung.
Unterlagen
Anamnesebogen Quereinsteiger
Impfausweis/Impfdokument (auch in Muttersprache möglich)
Ausweisdokument/Geburtsurkunde des Kindes welches zur Untersuchung kommt
Hilfsmittel (wie z.B. Brille, Hörgerät, etc.)
eventuell ärztliche Dokumente (z.B. Unterlagen der Erstuntersuchung, Arztbriefe, etc.)
Bearbeitungsdauer
Die Untersuchung dauert in der Regel 30-45 Minuten.
30 - 45 Minuten
Verfahrensablauf
Im Rahmen der Untersuchung werden die Impfdokumente geprüft, Seh- und Hörtests durchgeführt sowie auf Basis der körperlichen Untersuchung eine Beurteilung des Entwicklungs- und Gesundheitszustandes vorgenommen.