Zweitwohnungssteuer Festsetzung
Details
Die Zweitwohnungssteuer wird für das Innehaben einer weiteren Wohnung neben seiner Hauptwohnung erhoben. Sie ist eine örtliche Aufwandsteuer, die auf Grundlage einer Zweitwohnungssteuersatzung der jeweiligen Gemeinde erhoben wird. Das Verfahren zur Zweitwohnungssteuererhebung, Fristen, Ausnahmetatbestände, Steuermaßstäbe und Steuersätze sind der Satzung zu entnehmen.
Kosten
Die Steuerhöhe richtet sich nach den Steuersätzen und dem Steuermaßstab der jeweiligen Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde.
Hinweise
Bitte beachten Sie die Regelungen Ihrer kommunalen Zweitwohnungssteuersatzung, z.B. zu den
- Anzeigepflichten,
- Fristen
- Ausnahmen
- Befreiungstatbeständen.
Fristen
Die jeweiligen Anzeigefristen entnehmen Sie bitte der Satzung zur Zweitwohnungssteuer Ihrer Gemeinde.
Voraussetzungen
Sie sind Inhaber einer Zweitwohnung im Sinne der kommunalen Zweitwohnungssteuersatzung.
Unterlagen
Zweitwohnungssteuererklärung ggfls. weitere Nachweise: z.B.
- Erhebungsbogen zur Ermittlung der Zweitwohnungssteuer
- Mietvertrag
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Sachverhalt unterschiedlich ausfallen.
Verfahrensablauf
Nach Einreichen der Zweitwohnungssteuererklärung wird der Steuerfall geprüft und bei Feststellen einer Steuerpflicht der Steuerbescheid erlassen.
Rechtsgrundlagen
- Art. 105 Abs. 2a GG,
- § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 KAG,
- kommunale Satzung (Zweitwohnungssteuersatzung)
Rechtsbehelf
Gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid kann mittels eines Widerspruches der Rechtsbehelf eingelegt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bescheid.
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