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Hausnummer Festsetzung

Details

Hausnummern werden in Verbindung mit Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständigen Kommunen vergeben. Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet unter anderem für Ortsfremde, Rettungskräfte und Behörden und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

Die Beantragung weiterer Hausnummern ist grundsätzlich für Hausnummern für Gartengrundstücke und Wochenendhäuser möglich.

Die Grundstückeigentümer sind verpflichtet, ihr Grundstück mit der von der Kommune festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Pflicht umfasst das Beschaffen, Anbringen, Instandhalten und die Kostentragung des Schildes. Im Fall einer Umnummerierung muss der Eigentümer auch die Kosten des neuen Nummernschildes tragen. Die Nummerierungspflicht besteht für bebaute und unbebaute Grundstücke. 

Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstückes angebracht wurde, obliegt den Kommunen als örtliche Ordnungsbehörde. Die Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der Grundstückseigentümer wird aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.

Hinweise

  • Die Vergabe von Hausnummern ist ein Verwaltungsakt.

  • Der Hauseigentümer kann Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Klage einreichen.

Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:

  • Das so genannte Pariser System, mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen).
     
  • Das so genannte Berliner System, mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).

Fristen

keine

Voraussetzungen

  • Beantragung einer Hausnummer für ein bestehendes, zu errichtendes bzw. neu errichtetes Wohnhaus bzw. Gewerbe durch den Eigentümer (Baugenehmigung bzw. Bauanzeige muss beantragt sein)

  • Hausnummer Änderung aufgrund von Straßenumbenennungen und zwingendem Erfordernis von Neunummerierungen

  • Hausnummer Änderung zur Beseitigung unklarer Nummerierung

Sie sind Eigentümer eines Grundstückes, für welches noch keine Hausummer festgesetzt wurde.

Unterlagen

  • Eine Kopie von Lageplan mit Projekteintrag und und aktuellem Flurkartenauszug sind erforderlich.

  • Hausnummernantrag
  • amtlicher Lageplan zum Grundstück
  • Baugenehmigungsnummer

Rechtsbehelf

Widerspruch

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