Hausnummer Festsetzung
Details
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
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Hinweise
Die Vergabe von Hausnummern ist ein Verwaltungsakt.
Der Hauseigentümer kann Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Klage einreichen.
Voraussetzungen
Beantragung einer Hausnummer für ein bestehendes, zu errichtendes bzw. neu errichtetes Wohnhaus bzw. Gewerbe durch den Eigentümer (Baugenehmigung bzw. Bauanzeige muss beantragt sein)
Hausnummer Änderung aufgrund von Straßenumbenennungen und zwingendem Erfordernis von Neunummerierungen
Hausnummer Änderung zur Beseitigung unklarer Nummerierung
Unterlagen
Eine Kopie von Lageplan mit Projekteintrag und und aktuellem Flurkartenauszug sind erforderlich.
Rechtsgrundlagen
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