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Einschulungsuntersuchung Durchführung

Details

Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.

Hinweise

Eine Untersuchung ist nur mit Terminvereinbarung der zuständigen Wohngebietsschule oder im Gesundheitsamt möglich.

Bei Sprachverständigungsproblemen muss ein Dolmetscher mitgebracht werden.

Fristen

Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,

Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig

Voraussetzungen

  • Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland

  • Ärztliche Untersuchung für alle ausländischen Kinder und Jugendlichen vom 6.- 18. Lebensjahr, die in Deutschland noch keine Schuluntersuchung hatten

Unterlagen

  • Impfausweis

  • gelbes Vorsorgeheft Ihres Kindes

  • verschriebene Hilfsmittel, wie z. B. Brille (Brillenpass), Hörgerät o. ä

  • eventuell vorhandene Bescheinigungen, wie z. B. Behindertenausweis, Allergiepass, Herzpass

  • den ausgefüllten Fragebogen "Angaben zur kinderärztlichen Untersuchung Ihres Kindes – Einschulung"

Bearbeitungsdauer

Die Untersuchung dauert in der Regel 1 Stunde.

1 Stunde

Verfahrensablauf

Die schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsämter umfasst die Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes einschließlich der Untersuchung der Sinnesorgane und findet in der Zeit von Oktober bis April vor der Einschulung statt.

Rechtsgrundlagen