Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Details
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Hinweise
Die Anzeige ist mindestens einen Monat vor Beginn der Einleitung oder Erbringung einzureichen,
Rechtsgrundlagen
Verordnung über das Einleiten oder Einbringen von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleiterverordnung) vom 26. August 2009 (GVBl.II/09, Nr.29, S.598), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Dezember 2011 (GVBl.I/11, Nr.33)
Weiterführende Informationen
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