Ausübung der Heilkunde Erlaubnis
Details
Heilpraktiker/Heilpraktikerin ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt/Ärztin approbiert oder Inhaber/Inhaberin einer ärztlichen Berufserlaubnis nach der Bundesärzteordnung zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können. Für die Ausübung der Heilkunde müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen und erhalten.
Voraussetzungen
Es besteht ein Rechtsanspruch auf Erlaubniserteilung, sofern die persönlichen Voraussetzungen nach § 2 Absatz 1 Buchstabe a (Vollendung des 25. Lebensjahres), d (abgeschlossene Volksschulbildung), f (sittliche Zuverlässigkeit), g (gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes) und i (erfolgreiche Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Gesundheitsamt Potsdam, aus der hervorgeht, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde) der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz erfüllt sind.
Unterlagen
Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis
Personalausweis oder Reisepass,
bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde
tabellarischer Lebenslauf
ein amtliches Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als 1 Monat)
eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
eine ärztliche Bescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Monat), die beinhaltet, dass keine körperlichen oder geistigen Leiden vorliegen, die die erforderliche Eignung als Heilpraktiker beeinträchtigen
ein Nachweis darüber, dass die antragstellende Person mindestens die Volksschule abgeschlossen hat (Vorlage Original oder amtlich beglaubigt)
Nachweis von Zusatzqualifikationen (Vorlage Original oder amtlich beglaubigt)
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt ein.
Das Gesundheitsamt prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und sendet Ihre Unterlagen zur weiteren Bearbeitung an das Gesundheitsamt der Stadt Potsdam.
Nach Antragseingang in Potsdam erhalten sie eine Eingangsbestätigung mit der Sie zur Zahlung der jeweiligen Gebühr aufgefordert werden. Nach fristgerechter Einzahlung erfolgt etwa vier Wochen vor dem Überprüfungstermin eine schriftliche Einladung.
Sie legen die schriftliche und mündliche Kenntnisüberprüfung bei der Landesgeschäftsstelle Heilpraktikerüberprüfungen im Gesundheitsamt der Stadt Potsdam ab.
Bei Bestehen der Kenntnisüberprüfung wird Ihnen die Erlaubnis von Ihrem zuständigen Gesundheitsamt erteilt.
Rechtsgrundlagen
- § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG)
- Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (HeilprGDV 1)
- Durchführung des Heilpraktikergesetzes - Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz:
Wichtige Information:
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