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2. Rahmenkonzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Cottbus/Chóśebuz

2. ramikowy koncept wó wobźělenju źiśi a młoźiny města Cottbus/Chóśebuz

Seitdem es den §19 (ehem. §18a) BbgKVerf sowie das Rahmenkonzept und die haupt-amtliche Kinder- und Jugendbeauftragte in Cottbus/Chóśebuz gibt, wird deutlich:  In der Theorie ist die Implementierung von Beteiligungsstrukturen für junge Menschen sehr einfach umsetzbar, in der Praxis gestaltet sich dies aber meist schwieriger. Dies liegt vor allem daran, dass nicht immer sofort offensichtlich ist, welche Entscheidungen junge Menschen berühren und auch interessieren. Zudem bleibt oft die Frage nach dem „wie“ und den Ressourcen, Beteiligungsformen umzusetzen, unbeantwortet. 

Ziel muss also sein, dass entsprechend des Auftrages nach §19 BbgKVerf alle wesentlichen Entscheidungsprozesse in der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Stadtverwaltung in irgendeiner Form eine Struktur durchlaufen, die, sofern die Interessen junger Menschen berührt sind, auch Beteiligung von Kindern und Jugendlichen impliziert. 

Dieses Konzept hat somit drei Schwerpunkte: Teil 1 beinhaltet einen praktischen Handlungsleit-faden für all diejenigen, die Beteiligung umsetzen; Teil 2 geht auf die Evaluation des 1. Rahmenkonzeptes ein und Teil 3 beschreibt den daraus entstandenen Entwicklungsprozess, die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Perspektiven aller Beteiligten und die in Beteiligungsprozessen zu priorisierenden Bereiche.

2. Rahmenkonzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung der Stadt Cottbus-Chóśebuz