Anti-Korruptionsbeauftragte
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz bestellte in ihrer Sitzung am 25. Februar 2026 Frau Bettina Groß, Polizeidirektorin a.D./ehemalige Leiterin Polizeiinspektion Cottbus/Spree Neiße, als ehrenamtliche Anti-Korruptionsbeauftragte.
Aufgaben, Rechte und Pflichten
1. Position
Die Anti-Korruptionsbeauftragte der Stadt Cottbus ist eine ehrenamtliche unabhängige Vertrauensperson, die durch die Stadtverordnetenversammlung Cottbus in dieses öffentliche Ehrenamt berufen wird.
2. Aufgaben
Die Anti-Korruptionsbeauftragte übernimmt folgende Aufgaben:
– Ansprechpartnerin für alle Dienststellen der Stadt Cottbus im Zusammenhang mit der Aufklärung und Vorbeugung von Korruptionstaten (Beratung und Auskunft),
– Beratungs- und Auskunftsstelle für Bürgerinnen und Bürger innerhalb und außerhalb von Verwaltungsinstitutionen im Zusammenhang mit der Vorbeugung und Bekämpfung von Korruptionstaten, informative und präventive Aufklärungsarbeit
3. Rechte und Pflichten
Die Anti-Korruptionsbeauftragte arbeitet selbständig und unabhängig. Sie unterliegt der Verschwiegenheitspflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Die Anti-Korruptionsbeauftragte kann Prüfungen in den Dienststellen der Stadtverwaltung Cottbus und ihren Eigenbetrieben durchführen. Soweit der Stadtverordnetenversammlung Informations- und Prüfrechte in den Eigengesellschaften zustehen, stehen sie als dem von ihr Beauftragten auch der Anti-Korruptionsbeauftragten zu.
Die Anti-Korruptionsbeauftragte setzt den Dienststellenleiter bzw. die Werkleitung oder Geschäftsführung unmittelbar vor Durchführung einer Prüfung von der Prüfung in Kenntnis. Zur Durchführung der Prüfung ist der Anti-Korruptionsbeauftragte berechtigt die Diensträume zu betreten. Die Dienststellenleiter und alle Dienstkräfte haben Mitwirkungs-, Duldungs-, Vorlage- und Auskunftspflichten. Sie sind verpflichtet der Anti-Korruptionsbeauftragten auf Verlangen unverzüglich Auskunft zu erteilen und Verwaltungsvorgänge unverzüglich vollständig vor zulegen. Auskünfte, die den Verpflichteten oder eine ihm nahestehende Person der Gefahr aussetzen, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, können verweigert werden. Die Einsicht in der Geheimhaltung unterliegende Vorgänge erfolgt mit Zustimmung der Dienststellenleitung, die diese nur im begründeten Einzelfall versagen darf.
Die Anti-Korruptionsbeauftragte hat das Recht, Kopien zu fertigen. Sind die zur Verfügung gestellten Datenträger, Datenlisten oder Unterlagen für den Zweck der Korruptionsbekämpfung nicht mehr erforderlich, sind sie unverzüglich zu vernichten oder auf Verlangen zurückzusenden. Wenn die Anti-Korruptionsbeauftragte im Zusammenhang mit der Prüfung personenbezogene Daten erhebt, nutzt sie diese ausschließlich für die Zwecke der präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung. Sie wird die Daten weder speichern noch anderweitig verarbeiten, wenn die Prüfung keinen Hinweis auf Rechtsverletzungen gibt.
Die Anti-Korruptionsbeauftragte kann sich bei seiner Tätigkeit auf die Hilfe des Rechnungsprüfungsamtes sowie der in den Bereichen der Verwaltung tätigen Innenrevision stützen.
Der Anti-Korruptionsbeauftragte hat das Recht auch an den nichtöffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teilzunehmen.
Die Anti-Korruptionsbeauftragte erstellt nach Beendigung einen Vermerk über das Ergebnis der Prüfung.
Die Anti-Korruptionsbeauftragte pflegt eigenständig den Kontakt zur Staatsanwaltschaft.
Die Anti-Korruptionsbeauftragte ist berechtigt bei konkretem Korruptionsverdacht den Dienststellenleiter bzw. die Geschäftsführung zu unterrichten, um weitere notwendige Maßnahmen abzustimmen.
Die Anti-Korruptionsbeauftragte berichtet der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über ihre Tätigkeit. Auf Antrag beim Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung hat sie das Recht, die Stadtverordnetenversammlung im nichtöffentlichen Teil über Einzelfragen zu informieren.
Die Anti-Korruptionsbeauftragte wird von der Stadt Cottbus Haftpflicht- und Rechtsschutz versichert. Sie hat das Recht Fortbildungsveranstaltungen zur Korruptionsprävention zu besuchen und
durchzuführen sowie zum Erfahrungsaustausch mit anderen Antikorruptionsstellen. Die Abrechnung der notwendigen Aufwendungen für ihre Tätigkeit erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes.
4. Organisatorisches
Die Stadt Cottbus stellt der Anti-Korruptionsbeauftragten ein Büro zur Abhaltung seiner Sprechstunden zur Verfügung. Um Betroffenen jederzeit die Möglichkeit zu geben, mit ihr in Kontakt zu treten, werden ihr ein Fernsprechanschluss incl. Anrufbeantworter sowie ein computergestützter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt.
Allgemeine Informationen
Kontakt:
Antikorruptionsbeauftragte der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Bettina Groß
Mobil: 0152 57 25 26 61
E-Mail: mail_akb_cottbus@gmx.de