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Gesundheits-ausweis

Infektionsschutzbelehrung (Gesundheitszeugnis)

Eine Infektionsschutzbelehrung, auch unter dem Begriff Gesundheitszeugnis bekannt, ist dann erforderlich, wenn Personen gewerbsmäßig mit Lebensmitteln zu tun haben und mit diesen in Berührung kommen. Beispielsweise, wenn sie in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind. Geregelt ist dies in § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), das eine Belehrung durch das Gesundheitsamt vor erstmaliger Aufnahme dieser Tätigkeit vorsieht.

Sie haben bei uns die Möglichkeit, die Infektionsschutzbelehrung mit Termin im Gesundheitsamt oder online durchzuführen. Die Kosten betragen 33,00 Euro.

Gebührenfrei ist die Ausstellung der Bescheinigung einschließlich der Belehrung anlässlich von Schülerpraktika, von Praktika im Rahmen der Schulbildung und Berufsvorbereitung oder ähnlichen Praktika. Ebenfalls gebührenfrei ist die Ausstellung im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres, eines Freiwilligen ökologischen Jahres, sowie im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. Es muss eine Bescheinigung des Praktikums- oder Ausbildungsbetriebes oder Arbeitgebers vorliegen. Die Bescheinigung ist für die Dauer des Praktikums zeitlich befristet.

Sie haben die Infektionsschutzbelehrung bereits bei uns absolviert und benötigen eine Zweitausfertigung des Zertifikats? Diese erhalten Sie gegen eine Gebühr von 10,00 Euro in der Stadtverwaltung Cottbus, Karl-Marx-Straße 67,  im Amts- und Vertrauensärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes. Die Öffnungszeiten sind Dienstag  von 09:00 Uhr  bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 09:00 Uhr  bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr bzw. nach telefonischer Vereinbarung.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne unter Telefon 0355 / 6123215 oder per E-Mail an gesundheitsamt@cottbus.de weiter.