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Medizinische Einrichtungen

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Entsprechend § 23 Absatz 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfolgt die infektionshygienische Überwachung von medizinischen Einrichtungen durch das Gesundheitsamt. Dabei wird die Einhaltung der hygienischen Anforderungen überprüft, um die Übertragung von Infektionen bei medizinischen sowie pflegerischen Maßnahmen in medizinischen Einrichtungen zu vermeiden.

Die Leiter medizinischer Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden.

Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO-Empfehlungen) beim Robert Koch-Institut und der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie beim Robert Koch-Institut beachtet worden sind.

Unter der folgenden Verlinkung finden Sie die KRINKO-Empfehlungen:

KRINKO-Empfehlungen

Als Ansprechpartnerin im Fachbereich Gesundheit zum Thema medizinische Einrichtungen, steht Ihnen folgende Mitarbeiterin zur Verfügung:

Frau Esmaeil Abadi

0355 / 612 3261
dayana.esmaeilabadi@cottbus.de