Infektionskrankheiten
Zurück zur Aufgabenübersicht
Für eine Vielzahl von Infektionserkrankungen, besteht nach dem Infektionsschutzgesetz eine Meldepflicht durch den behandelnden Arzt, das auswertende Labor und Gemeinschaftseinrichtungen, an das zuständige Gesundheitsamt. Dadurch können lokale Ausbrüche schnell erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
Als Ansprechpartnerinnen im Fachbereich Gesundheit zum Thema Infektionsschutz, stehen Ihnen folgende Mitarbeiterinnen zur Verfügung:
Frau Walter
0355 / 612 3206
melanie.walter@cottbus.de
Frau Bennewitz
0355 / 612 3281
anke.bennewitz@cottbus.de
Weitere Informationen zu einzelnen Erkrankungen finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit: