Schornsteinfeger
Mit dem 1. Januar 2013 hat das Schornsteinfeger-Handwerkergesetz (SchfHwG) alleinige Geltung erlangt.
Die Kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz ist die Stelle, die für die Bezirke im Zuständigkeitsbereich der Stadt Cottbus/Chóśebuz die Ausschreibung sowie die Auswahl der Bewerber vornimmt und die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen/bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bestellt (Bestellungsbehörde).
Die Einsendefrist für die Bewerbung und die Einsendung der erforderlichen Bewerbungsunterlagen endet drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung. Hier gilt das Datum des Posteingangs bei der Bestellungsbehörde (Posteingangsstempel).
Im Fall fehlender, unvollständiger, veralteter oder nicht fristgemäß eingereichter Bewerbungsunterlagen sowie fehlender deutscher Übersetzungen bei Bewerbern, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, kann die zuständige Behörde die Vorlage der entsprechenden Unterlagen unter erneuter Fristsetzung nachfordern, wenn hierdurch der Ablauf des Auswahlverfahrens und insbesondere die fristgemäße Bestellung nicht gefährdet werden.
Die Bewerber müssen fachlich geeignet sein. Gemäß § 9a Absatz 1 SchfHwG ist fachlich geeignet, wer die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzt. Das ist der Fall bei Personen, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder die nach den §§ 7 bis 9 der Handwerksordnung ohne weiteres in die Handwerksrolle eingetragen werden können. Die Bewerber müssen darüber hinaus die zur Ausübung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit besitzen.
Die Auswahl zwischen den Bewerbern erfolgt gemäß § 9a Absatz 3 SchfHwG durch die Bestellungsbehörde nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Hier kommt es insbesondere auf die persönliche Zuverlässigkeit, die Ergebnisse der Berufsausbildung und der berufsorientierten Fortbildung, die Spezialkenntnisse (auch im EDV-Bereich), die Dauer der Berufserfahrungen und der Erfahrungen als selbständiger Schornsteinfeger, die Bewertung in Zeugnissen, den aktuellen Stand der Fachkenntnisse sowie den Gesundheitszustand an.
Gesetze und Verordnungen
- Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfegerhandwerksgesetz – SchfHwG) in der aktuell gültigen Fassung: Schornsteinfegerhandwerksgesetz
- Verordnung über das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (Brandenburgische Bezirksschornsteinfeger-Ausschreibungs- und Auswahlverordnung – BbgBAAV) in der aktuell gültigen Fassung: Brandenburgische Bezirksschornsteinfeger-Ausschreibungs- und Auswahlverordnung
- Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie (MWEGebO) in der aktuell gültigen Fassung: Verordnung über die Verwaltungsgebühren
Übersicht bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Cottbus
Kehrbezirk CB001
Herr Eric Nestler
Wilhelmstraße 15, 03046 Cottbus
Tel.: 0173 – 6090022
info@schornsteinfeger-nestler.de
Kehrbezirk CB003
Herr Andreas Szonn-Linke
Altes Dorf 5, 03054 Cottbus
Tel.: 0355 – 5297954 oder 0173 – 4697775
Szonn70@web.de
Kehrbezirk CB005
Herr Maik Blume
Schlichower Dorfstraße 52, 03052 Cottbus
Tel.: 0355 – 792124 oder 0172 – 1504386
bsm.maik.blume@web.de
Kehrbezirk CB006
Herr Roberto Riedel
Chausseestraße 62, 03051 Cottbus
Tel.: 0355 – 2900383 oder 0172 – 3653227
bsfm-r.riedel@online.de
Kehrbezirk CB008
Herr Marco Schicketanz
Cottbuser Straße 19R, 03055 Cottbus
Tel.: 0355 – 8625055 oder 0173 – 3675299
Schornsteinfegermeister-schicketanz@gmx.de
Kehrbezirk CB015
Herr Tom Sachse
Ringstraße 4, 03159 Döbern
Tel.: 0152 – 21478764
SfMTomSachse@gmx.de
Für die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) wird folgender Bezirk für eine Bestellung zum 1. August 2026 (Vergabetermin) in der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz ausgeschrieben:
Kehrbezirk CB015
• Ortsteile in Cottbus/Chóśebuz: Dissenchen-Schlichow (Dešank-Šlichow), Madlow (Modlej), Merzdorf (Žylowk), Sandow (Žandow), Saspow (Zaspy), Schmellwitz (Chmjelow), Skadow (Škódow), Spremberger Vorstadt (Grodkojske Pśedměsto), Stadtmitte (Srjejź), Ströbitz (Strobice), Willmersdorf (Rogozno)
• Ortsteile im Landkreis Spree-Neiße: Haasow, Kathlow, Krieschow, Maust, Neuendorf
Bewerbungsfrist: 23. März 2026
Ausschreibung Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk CB015 zum 01.08.2026
Allgemeine Informationen
Für Nachfragen hinsichtlich der Zuordnung einer genauen Adresse zu einem Kehrbezirk wenden Sie sich bitte per E-Mail unter ordnungsaufgaben@cottbus.de an den Fachbereich Ordnung und Sicherheit der Stadt Cottbus/Chóśebuz.