Verkaufsoffene Sonntage
Nach den allgemeinen Ladenöffnungszeiten dürfen Verkaufsstellen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr geöffnet sein. Am 24. Dezember dürfen Verkaufsstellen bis 14:00 Uhr geöffnet sein, wenn dieser nicht auf einen Sonntag fällt.
Über § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) wird die Stadt Cottbus/Chóśebuz ermächtigt, die Öffnung von Verkaufsstellen ausnahmsweise aus besonderem Anlass zu gestatten. Dazu hat die Stadt Cottbus/Chóśebuz eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen. Diese ist über den nachfolgenden Link erreichbar.
Ob die jeweilige Veranstaltung stattfinden wird und damit an dem verkaufsoffenen Sonntag geöffnet werden darf, entnehmen Sie bitte der nachstehenden Übersicht.
Aktueller Stand für das Jahr 2026, die Veröffentlichung der Termine erfolgt im Amtsblatt Januar 2026
Verkaufsoffene Sonntage im gesamten Stadtgebiet (§ 5 Absatz 1 BbgLöG)
| Datum | Anlassgebende Veranstaltung | Wird die Veranstaltung stattfinden? |
|---|---|---|
| 25.01.2026 | Handwerkermesse | ja |
| 09.08.2026 | Elbenwald-Festival | ja |
| 13.09.2026 | Töpfermarkt/Kunst- und Genussmarkt | ja |
| 13.12.2026 | Cottbuser Weihnachtsmarkt der tausend Sterne (3. Advent) | ja |
| 20.12.2026 | Cottbuser Weihnachtsmarkt der tausend Sterne (4. Advent) | ja |
Verkaufsoffene Sonntage in einzelnen Stadtteilen (§ 5 Absatz 2 BbgLöG)
| Datum | Anlassgebende Veranstaltung und privilegierter Stadtteil | Wird die Veranstaltung stattfinden? |
|---|---|---|
| 12.04.2026 | Ostern bei den Sorben; 19. Lausitzer Walei-Meisterschaft in Groß Gaglow | ja |
| 04.10.2026 | Lausitzer Herbstmarkt in der Stadtmitte | ja |
| 11.10.2026 | Tag des Ehrenamtes in Willmersdorf | ja |