Untere Jagdbehörde
Die Untere Jagdbehörde berät Sie in allen jagdrechtlichen Fragen und rund um den Erwerb des Jagdscheines.
Allgemeine Informationen
Servicebereichsleiter Untere Naturschutzbehörde, Untere Jagdbehörde, Untere Fischereibehörde, Forsten
Alexander
Wach
Fachbereich 72 - Umwelt & Natur
Tel: 0355 612 2779
E-Mail: jagdbehoerde@cottbus.de
Besucheradresse:
Untere Jagd- und Fischereibehörde
Neumarkt 5, Raum 453
03046 Cottbus.
Voraussetzungen zum Erwerb eines Jagdscheines
- Sie haben die Jägerprüfung bestanden
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in Cottbus gemeldet
Notwendige Unterlagen
- Formular: Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheins
- Nachweis der bestandenen Jägerprüfung (bei Erstbeantragung) / oder Jagdschein
- Passbild (bei Erstbeantragung)
- Jagdhaftpflichtversicherung (ist als Kopie dem Antrag beizufügen)
- amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate, bei Zuzug ist in jedem Fall ein amtliches Führungszeugnis vorzulegen)
Hinweise
Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03. des Folgejahres. Informationen zur Jägerprüfung geben Ihnen die Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörde und des Stadtbüros.
Die öffentliche Bekanntmachung des Prüfungstermins erfolgt im Amtsblatt sowie im Internet.