Zum Inhalt springen
Sorbisch-Übersetzung via Sotra: Erstübersetzung dauert 1–2 Min. (Limit bei Überlänge)


02. FNP-Entwurf (offenlage 2026)

 Infos zum Flächennutzungsplan

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz stellt für ihr gesamtes Stadtgebiet einen Flächennutzungsplan (FNP) neu auf. Das förmliche Verfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.11.2010 (Beschluss-Nr. IV-068-23/10) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet. Der FNP stellt gemäß § 5 Abs. 1 BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar.

Verfahrensstand
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf im Jahr 2017 wurde der erste Entwurf des FNP erarbeitet. Zu diesem wurden die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die zum ersten Entwurf eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß § 2 Abs. 3 BauGB als Abwägungsmaterial herangezogen und einer Abwägung unterzogen. Sie führten in Teilen zu Planänderungen. Diese machen eine erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich.

Billigung des zweiten Entwurfes
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 23.09.2026 (Beschluss II-032/26 StVV) Folgendes gebilligt:

  • den zweiten Entwurf des FNP in der Fassung vom 30.01.2026,
  • die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht,
  • den Abwägungsvorschlag zum ersten Entwurf.

Zugleich hat sie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Planentwurfes umfasst das gesamte Stadtgebiet.

Veröffentlichung
Die Unterlagen zum zweiten Entwurf werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 02.11.2026 bis einschließlich 23.12.2026 auf dieser Seite veröffentlicht. Ergänzend liegen sie im Foyer des Technischen Rathauses öffentlich aus. Während dieser Frist kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen abgeben. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für die Stadt Cottbus/Chóśebuz Nr. 19 vom 17.10.2026.

Hinweis zur Rechtswirkung
Der FNP ist ein vorbereitender Bauleitplan (§ 1 Abs. 2 BauGB). Er entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und begründet kein Baurecht. Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem FNP zu entwickeln.

Hinweise zur Offenlage

Einsichtnahme

Online: Alle Unterlagen stehen auf dieser Seite zum Download bereit.

Vor Ort: Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus

TagUhrzeit
Montag06:45–15:00 Uhr
Dienstag06:45–17:00 Uhr
Mittwoch06:45–15:00 Uhr
Donnerstag06:45–18:00 Uhr
Freitag06:45–13:00 Uhr
Samstag09:00–12:00 Uhr

Abgabe von Stellungnahmen

Stellungnahmen können bis einschließlich 23.12.2026 abgegeben werden:

Rechtliche Hinweise

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Wird eine Stellungnahme ohne Absender abgegeben, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen enthält das Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“ [Link].

 

Umweltbezogene Informationen

Für den zweiten Entwurf wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Der Umweltbericht ist Teil der Begründung. Er enthält Informationen zur Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes, zur Prognose und Bewertung der Auswirkungen der Planung sowie zu den geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen. Betrachtet werden folgende Schutzgüter und deren Wechselwirkungen:

  • Boden und Fläche
  • Wasser (Oberflächengewässer, Grundwasser)
  • Klima und Luft
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
  • Landschaft
  • Mensch
  • Kultur- und sonstige Sachgüter

Plandokumente

 Hauptblatt und Begründung

 

Anlage 1 FNP Hauptplan Blatt 1

Anlage 2 - FNP Hauptplan Blatt 2

Anlage 3 - Begründung Teil 1 (Erläuterungsbericht)

Anlage 4.1 Trinkwasser Abwasser

Anlage 4.2 Strom Erneuerbare Energien

Anlage 4.3 Fernwärmeversorgung

Anlage 4.4 Gasversorgung

Anlage 4.5 Hauptverkehrsstraßennetz

Anlage 4.6 Nahverkehrsnetz

Anlage 4.7 Radwegenetz

Anlage 4.8 Planungsatlas

Anlage 4.9 Änderungskarte

 

Umweltbericht

Anlage 5 UB Begründung

Anlage 6 UB Umweltbericht

Anlage 7.1 Planflaechen

Anlage 7.2 Schutzgueter

Anlage 7.3 Biotopverbund

Anlage 7.4 Grün- und Freiflächen

Abwägung

 

Anlage 8 - Abwägungsprotokoll 02. FNP Entwurf TöB, Nachbargemeinden

Anlage 9 - Abwägungsprotokoll 02. FNP Öffentlichkeit