02. FNP-Entwurf (offenlage 2026)
Infos zum Flächennutzungsplan
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz stellt für ihr gesamtes Stadtgebiet einen Flächennutzungsplan (FNP) neu auf. Das förmliche Verfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.11.2010 (Beschluss-Nr. IV-068-23/10) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet. Der FNP stellt gemäß § 5 Abs. 1 BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar.
Verfahrensstand
Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf im Jahr 2017 wurde der erste Entwurf des FNP erarbeitet. Zu diesem wurden die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die zum ersten Entwurf eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß § 2 Abs. 3 BauGB als Abwägungsmaterial herangezogen und einer Abwägung unterzogen. Sie führten in Teilen zu Planänderungen. Diese machen eine erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich.
Billigung des zweiten Entwurfes
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 23.09.2026 (Beschluss II-032/26 StVV) Folgendes gebilligt:
- den zweiten Entwurf des FNP in der Fassung vom 30.01.2026,
- die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht,
- den Abwägungsvorschlag zum ersten Entwurf.
Zugleich hat sie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Planentwurfes umfasst das gesamte Stadtgebiet.
Veröffentlichung
Die Unterlagen zum zweiten Entwurf werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 02.11.2026 bis einschließlich 23.12.2026 auf dieser Seite veröffentlicht. Ergänzend liegen sie im Foyer des Technischen Rathauses öffentlich aus. Während dieser Frist kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen abgeben. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für die Stadt Cottbus/Chóśebuz Nr. 19 vom 17.10.2026.
Hinweis zur Rechtswirkung
Der FNP ist ein vorbereitender Bauleitplan (§ 1 Abs. 2 BauGB). Er entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und begründet kein Baurecht. Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem FNP zu entwickeln.
Hinweise zur Offenlage
Einsichtnahme
Online: Alle Unterlagen stehen auf dieser Seite zum Download bereit.
Vor Ort: Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag | 06:45–15:00 Uhr |
| Dienstag | 06:45–17:00 Uhr |
| Mittwoch | 06:45–15:00 Uhr |
| Donnerstag | 06:45–18:00 Uhr |
| Freitag | 06:45–13:00 Uhr |
| Samstag | 09:00–12:00 Uhr |
Abgabe von Stellungnahmen
Stellungnahmen können bis einschließlich 23.12.2026 abgegeben werden:
- online über das Planungsportal des Landes Brandenburg: https://bb.beteiligung.diplanung.de
- per E-Mail an fnp@cottbus.de
- schriftlich an: Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Fachbereich Stadtentwicklung, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus
Rechtliche Hinweise
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Wird eine Stellungnahme ohne Absender abgegeben, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen enthält das Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“ [Link].
Umweltbezogene Informationen
Für den zweiten Entwurf wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Der Umweltbericht ist Teil der Begründung. Er enthält Informationen zur Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes, zur Prognose und Bewertung der Auswirkungen der Planung sowie zu den geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen. Betrachtet werden folgende Schutzgüter und deren Wechselwirkungen:
- Boden und Fläche
- Wasser (Oberflächengewässer, Grundwasser)
- Klima und Luft
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- Landschaft
- Mensch
- Kultur- und sonstige Sachgüter
Plandokumente
Hauptblatt und Begründung
Anlage 1 FNP Hauptplan Blatt 1
Anlage 2 - FNP Hauptplan Blatt 2
Anlage 3 - Begründung Teil 1 (Erläuterungsbericht)
Anlage 4.1 Trinkwasser Abwasser
Anlage 4.2 Strom Erneuerbare Energien
Anlage 4.3 Fernwärmeversorgung
Anlage 4.4 Gasversorgung
Anlage 4.5 Hauptverkehrsstraßennetz
Anlage 4.6 Nahverkehrsnetz
Anlage 4.7 Radwegenetz
Anlage 4.8 Planungsatlas
Anlage 4.9 Änderungskarte
Umweltbericht
Anlage 5 UB Begründung
Anlage 6 UB Umweltbericht
Anlage 7.1 Planflaechen
Anlage 7.2 Schutzgueter
Anlage 7.3 Biotopverbund
Anlage 7.4 Grün- und Freiflächen
Abwägung