Fachbereich 63 – Bauordnung
Dem Fachbereich Bauordnung sind die untere Bauaufsichtsbehörde (uBAB) und die untere Denkmalschutzbehörde (UDB) zugeordnet.
Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde
- Beratung in baurechtlichen Angelegenheiten
- Durchführung von Verfahren nach der BbgBO (Baugenehmigungsverfahren, Bauanzeigeverfahren, Vorbescheid, Abweichungen, Befreiungen, Ausnahmen)
- Durchführung von Verfahren entsprechend der BbgBauVorlV
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Bearbeitung von Widersprüchen und Klageverfahren, einstweiliger Rechtsschutz
- Führung des Baulastenverzeichnisses
- Prüfung und Überwachung der Ausführung bautechnischer Nachweise (Brandschutz)
- Gebrauchsabnahme / Nachabnahme fliegender Bauten
- Durchführung von Bauüberwachungen
- Besichtigung und Prüfung zur allgemeinen Gefahrenabwehr
- Durchführung und Überwachung bauordnungsbehördlicher Maßnahmen
Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde
- Beratung in denkmalrechtlichen Angelegenheiten
- Erteilung denkrechtlicher Erlaubnisbescheide (Baudenkmale, Bodendenkmale)
- Erarbeitung denkmalrechtlicher Stellungnahmen
- Mitarbeit bei Eintragung von Denkmalen
- Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke
- Überwachung der Erhaltungspflicht
- Durchführung ordnungsbehördlicher Maßnahmen
Allgemeine Informationen
amtierender Fachbereichsleiter Bauordnung
Torsten
Bertram
Fachbereich 63 - Bauordnung
Technisches Rathaus
Karl-Marx-Str. 67
03044
Cottbus
Tel: 0355 612-4315
Fax: 0355 612-134303

Bauordnungsamt zeitweise eingeschränkt
7. September 2026
Der Fachbereich Bauordnung der Stadt Cottbus/Chóśebuz ist am 08.09. und 10.09.2026 zeitweise nur eingeschränkt erreichbar. Am Dienstag, 08.09.2026, ist der Fachbereich aufgrund einer internen Organisationsuntersuchung

Bauanträge für Cottbus nur noch über das Virtuelle Bauamt
14. Juli 2026
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz nimmt ab sofort Bauanträge nur noch digital entgegen. Grundlage ist die neue Brandenburgische Bauordnung, die am 30.06.2026 in Kraft trat. Diese regelt
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