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Bauanträge für Cottbus nur noch über das Virtuelle Bauamt

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz nimmt ab sofort Bauanträge nur noch digital entgegen. Grundlage ist die neue Brandenburgische Bauordnung, die am 30.06.2026 in Kraft trat. Diese regelt die verbindliche elektronische Einreichung des Bauantrages bei der Bauaufsichtsbehörde. Eine Übergangsregelung gilt für die Stadt Cottbus/Chóśebuz nicht, da die Bauaufsichtsbehörde den elektronischen Zugang bereits über das Virtuelle Bauamt Brandenburg ermöglicht hat.

Die Stadtverwaltung arbeitet hier bereits digital und will sich kontinuierlich weiter entwickeln. Seit Anfang dieses Jahres besteht die Möglichkeit, den Bauantrag in elektronischer Form über das Virtuelle Bauamt Brandenburg einzureichen. Dies wurde bisher von etwa 50 Prozent der Antragsteller genutzt. 

Das Virtuelle Bauamt Brandenburg ist die moderne Lösung für die Verwaltungsgänge rund um den Bauantrag. Hier können Bauanträge ganz bequem von zu Hause oder dem Büro aus eingereicht werden. Von der Einreichung des Antrags bis hin zum Erhalt des Bescheids können alle Schritte digital durchgeführt werden. Papieranträge sind nicht mehr nötig und werden ab sofort auch nicht mehr von der Stadtverwaltung entgegengenommen.

Das Virtuelle Bauamt Brandenburg ist über folgenden Link nutzbar: https://vba.brandenburg.de/

Dort sind weitere Informationen zu finden, und man wird durch die digitale Antragstellung geleitet.