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Fachbereich 63 – Bauordnung

Dem Fachbereich Bauordnung sind die untere Bauaufsichtsbehörde (uBAB) und die untere Denkmalschutzbehörde (UDB) zugeordnet.

Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde

  • Beratung in baurechtlichen Angelegenheiten
  • Durchführung von Verfahren nach der BbgBO (Baugenehmigungsverfahren, Bauanzeigeverfahren, Vorbescheid, Abweichungen, Befreiungen, Ausnahmen)
  • Durchführung von Verfahren entsprechend der BbgBauVorlV
  • Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
  • Bearbeitung von Widersprüchen und Klageverfahren, einstweiliger Rechtsschutz
  • Führung des Baulastenverzeichnisses
  • Prüfung und Überwachung der Ausführung bautechnischer Nachweise (Brandschutz)
  • Gebrauchsabnahme / Nachabnahme fliegender Bauten
  • Durchführung von Bauüberwachungen
  • Besichtigung und Prüfung zur allgemeinen Gefahrenabwehr
  • Durchführung und Überwachung bauordnungsbehördlicher Maßnahmen

Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde

  • Beratung in denkmalrechtlichen Angelegenheiten
  • Erteilung denkrechtlicher Erlaubnisbescheide (Baudenkmale, Bodendenkmale)
  • Erarbeitung denkmalrechtlicher Stellungnahmen
  • Mitarbeit bei Eintragung von Denkmalen
  • Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke
  • Überwachung der Erhaltungspflicht
  • Durchführung ordnungsbehördlicher Maßnahmen

Allgemeine Informationen

amtierender Fachbereichsleiter Bauordnung

Torsten

Bertram

Fachbereich 63 - Bauordnung

Technisches Rathaus

Karl-Marx-Str. 67

03044

Cottbus

Tel: 0355 612-4315

Fax: 0355 612-134303

Satzungen

Die vorliegenden Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten geben Auskunft über die Pflichtangaben zu den Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen.