Fachbereich 63 – Bauordnung
Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde
- Beratung in bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten
- Entgegennahme und Bearbeitung von Bauanzeigen sowie von Anträgen auf Bauvorbescheid und Baugenehmigung
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Dem Fachbereich Bauordnung sind die untere Bauaufsichtsbehörde (uBAB) und die untere Denkmalschutzbehörde (UDB) zugeordnet.
Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde
- Beratung der Bürger in denkmalrechtlichen Angelegenheiten
- Erteilung denkmalrechtlicher Erlaubnisbescheide
- Erarbeitung denkmalrechtlicher Stellungnahmen
- Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke
- Bearbeitung von Fördermittelanträgen
- Mitarbeit bei Eintragungen von Denkmalen
- Durchführung ordnungsbehördlicher Maßnahmen
- Überwachung der Erhaltungspflicht
Allgemeine Informationen
amtierender Fachbereichsleiter Bauordnung
Torsten
Bertram
Fachbereich 63 - Bauordnung
Technisches Rathaus
Karl-Marx-Str. 67
03044
Cottbus
Tel: 0355 612-4315
Fax: 0355 612-134303
- Informationspflichten des Fachbereichs Fachbereich 63 – Bauordnung gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die vorliegenden Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten geben Auskunft über die Pflichtangaben zu den Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen.