Fachbereich 63 – Bauordnung
Dem Fachbereich Bauordnung sind die untere Bauaufsichtsbehörde (uBAB) und die untere Denkmalschutzbehörde (UDB) zugeordnet.
Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde
- Beratung in baurechtlichen Angelegenheiten
- Durchführung von Verfahren nach der BbgBO (Baugenehmigungsverfahren, Bauanzeigeverfahren, Vorbescheid, Abweichungen, Befreiungen, Ausnahmen)
- Durchführung von Verfahren entsprechend der BbgBauVorlV
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Bearbeitung von Widersprüchen und Klageverfahren, einstweiliger Rechtsschutz
- Führung des Baulastenverzeichnisses
- Prüfung und Überwachung der Ausführung bautechnischer Nachweise (Brandschutz)
- Gebrauchsabnahme / Nachabnahme fliegender Bauten
- Durchführung von Bauüberwachungen
- Besichtigung und Prüfung zur allgemeinen Gefahrenabwehr
- Durchführung und Überwachung bauordnungsbehördlicher Maßnahmen
Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde
- Beratung in denkmalrechtlichen Angelegenheiten
- Erteilung denkrechtlicher Erlaubnisbescheide (Baudenkmale, Bodendenkmale)
- Erarbeitung denkmalrechtlicher Stellungnahmen
- Mitarbeit bei Eintragung von Denkmalen
- Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke
- Überwachung der Erhaltungspflicht
- Durchführung ordnungsbehördlicher Maßnahmen
Allgemeine Informationen
amtierender Fachbereichsleiter Bauordnung
Torsten
Bertram
Fachbereich 63 - Bauordnung
Technisches Rathaus
Karl-Marx-Str. 67
03044
Cottbus
Tel: 0355 612-4315
Fax: 0355 612-134303
Satzungen
Aktualisierung/Änderung: 23.04.2006
Aktualisierung/Änderung: 23.04.2006
- Informationspflichten des Fachbereichs Fachbereich 63 – Bauordnung gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
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