Kommunale Wärmeplanung
Start der Kommunalen Wärmeplanung in Cottbus
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat im November 2025 mit der Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung begonnen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die zukünftige Wärmeversorgung unserer Gemeinde nachhaltig, klimafreundlich und bezahlbar zu gestalten. Für die Begleitung und Umsetzung dieses wichtigen Vorhabens haben wir das spezialisierte Dienstleistungsunternehmen con|energy consult GmbH beauftragt.
Das Projekt wird bis September 2026 laufen und ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer umweltfreundlicheren und zukunftsfähigen Energieversorgung der Stadt Cottbus/Chóśebuz.
Kommunale Wärmeplanung_WBS
Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft
Zu Beginn sieht das Gesetz optional eine Eignungsprüfung der einzelnen Teilgebiete des Planungsgebietes für mögliche Wärmenetze vor, um frühzeitig Gebiete für die Versorgung über Wärmenetze auszuschließen. Aufgrund eines einheitlichen und digitalen Analyseansatzes hat sich das Projektteam dazu entschieden, das gesamte Stadtgebiet einheitlich zu betrachten und nicht bereits im Vorhinein Teilgebiete für Wärmenetze auszuschließen.
In der flächendeckenden Bestandsanalyse wird der aktuelle Zustand der Wärmeversorgung und -nutzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz erfasst. Dazu gehören Daten zu bestehenden Gas- und Wärmenetzen, dem Gebäudebestand, deren bestehenden Heizsystemen sowie zum Energieverbrauch und den eingesetzten Energieträgern. Ziel ist es, eine solide Datengrundlage zu schaffen, um die weiteren Planungen fundiert zu gestalten und künftig auch fortschreiben zu können.
Die Potenzialanalyse untersucht einerseits die örtlichen Möglichkeiten zur Verbesserung und Optimierung der Wärmeversorgung durch Energieeinsparungen und andererseits die Möglichkeiten zur Bereitstellung regenerativer Energiequellen für die Wärmeversorgung. Dabei werden folglich eine Vielzahl erneuerbarer Energiequellen, Effizienzsteigerungen des Gebäudebereiches, sowie weitere technologische Innovationen betrachtet. Diese Phase hilft, die maximal nutzbaren Ressourcen und Technologien für die zukünftig dekarbonisierte Wärmeversorgung zu identifizieren.
Die Zielszenarien basieren auf den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse und stellen für das Planungsgebiet eine mögliche Entwicklung hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung dar. Es werden dabei verschiedene Zukunftsvisionen der Wärmeversorgung entwickelt. Diese Szenarien berücksichtigen unterschiedliche Entwicklungsrichtungen und Zielsetzungen, wie Preispfade, Technologieoptionen, Investitionsvolumina und Ansiedlung von Einwohnern und Gewerbe und Dienstleistungen. Ziel ist es, konkrete und realistische Wege aufzuzeigen, wie die Stadt ihre Wärmeversorgung künftig nachhaltig gestalten kann. Aus den simulierten Zielszenarien wird abschließend das realistischste Zielszenario abgeleitet. Dieses dient als Grundlage der Schlussfolgerungen und Ableitungen.
Aufbauend auf den Zielszenarien wird eine Umsetzungsstrategie entwickelt. Diese enthält einen strategischen Fahrplan, Handlungsstrategien und konkrete Maßnahmen, die die nächsten Schritte auf dem Weg zum Erreichen des Zielszenarios aufzeigen. Basis sind die voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete als Empfehlungen, wie die meisten Gebäude in einem entsprechenden Gebiet zukünftig am preisgünstigsten mit Wärme aus erneuerbaren Quellen versorgt werden können. Die aufgeführten Vorschläge ersetzen keine individuellen, projektbezogenen Planungen pro Teilgebiet, sondern stellen eine Empfehlung für die Betroffenen dar.
Die identifizierten Maßnahmen der Umsetzungsstrategie sollen nach der Veröffentlichung und vor der Aktualisierung des kommunalen Wärmeplans in 5 Jahren umsetzt werden.
Häufig gestellte Fragen | Frequently Asked Questions (FAQ)
Häufige Fragen zur kommunalen Wärmeplanung
Welches Ziel hat die kommunale Wärmeplanung (KWP)?
In der kommunalen Wärmeplanung beschreiben wir als Stadt Cottbus unsere Strategie zur Umstellung der Wärmeerzeugung von hauptsächlich fossilen auf klimafreundliche Energieträger bis zum Jahr 2045. Mit dieser Planung erhalten u. a. Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen einen klaren Ausblick, wie sie ihr Zuhause oder Unternehmen in Zukunft umweltschonend, kostengünstig und gesetzeskonform beheizen bzw. Prozesswärme erzeugen können.
Was ist das zentrale Ergebnis einer KWP?
Der kommunale Wärmeplan stellt einen Fahrplan für die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung einer Kommune dar. Gleichzeitig zeigt die kommunale Wärmeplanung den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern, in welchen Gebieten der Kommune sich eine dezentrale bzw. zentrale Wärmeversorgung eignet.
Wie läuft die KWP ab?
Die KWP besteht im Wesentlichen aus sechs Schritten:
- In der Bestandsanalyse wird die aktuelle Wärmeversorgung im ganzen Gebiet der Kommune erfasst und kartiert.
- In der Potenzialanalyse werden Quellen für die Erzeugung von Erneuerbarer Wärme bzw. Abwärme erfasst und verortet.
- Auf Basis der Ergebnisse aus der Bestands- und Potenzialanalyse wird ein Szenarionrahmen entwickelt sowie Zielszenarien für die Entwicklung der Wärmeerzeugung in Cottbus bis zum Jahr 2045 simuliert.
- Die Ergebnisse der Simulation werden gemeinsam mit den relevanten Akteuren in der Stadt Cottbus (z. B. Bürgerinnen und Bürger, Stadtwerke Cottbus, Wohnungsgesellschaften, Unternehmen etc.) in moderierten Prozessen (sogenannte „Akteursbeteiligung“ sowie „Öffentlichkeitsbeteiligung“) vorgestellt und diskutiert.
- Anschließend werden Maßnahmen zur Umsetzung des Wärmeplans entwickelt.
- Zum Schluss wird der kommunalen Wärmeplan finalisiert und durch den Gemeinderat verabschiedet.
Bis wann muss die KWP nach den gesetzlichen Vorgaben fertiggestellt sein?
Laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellt haben. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. In Cottbus hätten wir also bis Mitte 2028 Zeit die KWP zu erstellen. Wir wollen Ihnen als Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen aber so schnell wie möglich Planungssicherheit verschaffen. Darum haben wir vor bis September 2026 die KWP für Cottbus abzuschließen.
Bis wann wird die KWP der Stadt Cottbus fertiggestellt sein?
Die Kommunale Wärmeplanung unserer Stadt befindet sich derzeit im Stadium der Bestandsanalyse. Die Fertigstellung der gesamten Wärmeplanung ist bis September 2026 vorgesehen.
Wer ist für die KWP in der Stadt Cottbus zuständig?
Wir als Stadt Cottbus sind für die kommunale Wärmeplanung zuständig. Bei der Durchführung werden wir von der con|energy consult GmbH unterstützt. Sie haben langjährige Erfahrung in der Energieberatung und sind Vorreiter bei der Erstellung von Wärmeplanungen. Die Ausarbeitung erfolgt in enger Kooperation mit den Stadtwerken Cottbus.
Welches Gebiet umfasst die KWP?
Die Kommunale Wärmeplanung umfasst das ganze Stadtgebiet. Innerhalb dieses Gebietes fließen alle Gebäude mit in die Analyse ein, die eine beliebige Art von Wärmeversorgung besitzen.
Wie werden Bürgerinnen und Bürger in die Planungsschritte eingebunden und informiert?
Unsere Bürgerinnen und Bürger werden grundsätzlich über alle Kanäle der Stadt Cottbus und auf unserer Webseite über den aktuellen Stand unserer Wärmeplanung informiert. Je nach Maßnahmen und Planung können Bürgerinnen und Bürger auch in andere Teile des Prozesses integriert werden. Zum Beispiel in die Erstellung von Quartierskonzepten.
Welche Vorteile habe ich als Privatperson?
Die kommunale Wärmeplanung bietet insbesondere Privatpersonen Planungs- und Investitionssicherheit für die Zukunft. Bürgerinnen und Bürger können sich auf den entstandenen Wärmekarten ein Bild davon machen, welche Heizungsarten sich am besten in welchen Gebieten eignen. Wichtig ist, dass daraus keine Pflichten hervorgehen.
Wird meine Straße an ein Wärmenetz angeschlossen?
Die kommunale Wärmeplanung identifiziert nur geeignete Gebiete für Nah- oder Fernwärmenetze. Die tatsächliche Eignung muss anschließend zum Beispiel durch Machbarkeitsstudien festgestellt werden. Als letztes würde ein potenzieller Betreiber ein Wärmenetz planen und, je nachdem wie viele Haushalte sich anschließen, bauen. Ein geeignetes Gebiet in der KWP bedeutet also nicht gleich, dass ein Wärmenetz in der Zukunft gebaut wird.
Welche rechtlichen Folgen ergeben sich aus der KWP?
Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument der Kommune, aus dem sich zunächst keine Rechte oder Pflichten ableiten.
Wie hängen das GEG und die KWP zusammen?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt die so genannte 65-Prozent Regel fest. Sie besagt, dass alle neuen Heizungen mindestens zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Wärmeplanung (WP) schafft planerisch Anknüpfungspunkte zur Erfüllung dieser 65-Prozent Regel. Die durch die Bundesregierung angekündigte Gesetzesänderung des GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) wird von uns berücksichtigt, sobald die rechtswirksame Version vorliegt.
Was folgt nach dem Wärmeplan?
Nach der Erstellung des kommunalen Wärmeplans werden einzelne Gebiete eingehend durch potenzielle Netzbetreiber geprüft. Dies geschieht in sogenannten Machbarkeitsstudien und nimmt auch noch etwas Zeit in Anspruch.
Häufige Fragen zur Wärmeversorgung
Muss ich meine Heizung tauschen?
Eine funktionierende Heizung muss nicht getauscht werden. Aufgrund der aktuellen Unsicherheit zur Gesetzesänderung des GEG zum GMG empfehlen wir als Stadt Cottbus eine abwartende Haltung für Heizungsbesitzer, bis die Gesetzgebung rechtswirksam ist. Außerdem gilt laut § 72 GEG aktuell noch folgendes:
- Fossile Heizungen, die vor 1991 eingebaut wurden, sind verboten
- Fossile Heizungen, die ab 1991 eingebaut wurden, dürfen maximal 30 Jahre betrieben werden (Beispiel: Einbau 1995 à Tausch 2025)
Ich bin Mieterin oder Mieter – was gilt für meine Heizung?
Verantwortlich für den Heizungswechsel sind die Eigentümerinnen und Eigentümer.
Müssen alle Häuser saniert werden?
Nein, nicht alle. Es ergibt jedoch in den meisten Fällen Sinn, um den Wärmeverbrauch zu senken. Bestandsgebäude, die zu alt sind oder einen zu hohen Wärmeverlust haben sollten in der Regel saniert werden. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie am besten mit einem Energieberater.
Was kostet ein Anschluss an ein Wärmenetz?
Das ist sehr unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab und lässt sich jetzt noch nicht zuverlässig sagen. Bei Netzen mit einem hohen Anteil von erneuerbaren Energien wird der Anschluss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aber mit mindestens 30 % gefördert.
Häufige Fragen zu gesetzlichen Vorgaben zu Energieträgern in Heizungen
Allgemeiner Hinweis:
Die in diesem Abschnitt dargestellten gesetzlichen Vorgaben beziehen sich auf die derzeit geltende Rechtslage (Stand: März 2026). Im Zuge der angekündigten Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) können sich Änderungen ergeben.
Muss ich meine Gas- oder Ölheizung jetzt austauschen lassen, auch wenn sie noch funktioniert?
Nein, eine funktionierende Heizungsanlage muss nicht ausgetauscht werden. Die aktuell gültigen GEG-Vorgaben bezüglich Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, greifen weiterhin (§ 72 GEG: Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen > hier zum Nachlesen).
Welche Vorgaben gelten, wenn eine Gas- oder Ölheizung (irreparabel) defekt ist?
Kaputte Heizungen können repariert werden. Falls das nicht mehr möglich ist, gilt in der Regel eine Übergangsfrist von 5 Jahren. In dieser Zeit können übergangsweise noch Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht den aktuellen Anforderungen von 65 Prozent erneuerbaren Energien erfüllen. Nach Ablauf der Frist muss der geforderte prozentuale Anteil allerdings erfüllt werden, z. B. durch einen Fernwärmeanschluss. Für Gasetagenheizungen kann eine Übergangsfrist von bis zu 13 Jahren gelten. Auch die Anschlussmöglichkeit an ein Wärmenetz kann die Dauer der Übergangsfrist beeinflussen.
Welche Vorgaben und Fristen gelten beim Einbau einer neuen Heizung?
Nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen in Neubaugebieten ab dem 01.01.2024 nur noch Heizungen eingebaut werden, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Für Neubauten in Baulücken greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude. Im Bestand gilt das GEG ab dem 30.06.2026. Sogenannte „Gebietsausweisungen“, die eine vorgezogene Gültigkeit des GEG auslösen würden, sind in Cottbus nicht vorgesehen.
Gibt es Zuschüsse für den Einbau einer neuen Heizung auf Basis erneuerbarer Energieträger?
Ja, der Einbau wird durch Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds gefördert und bis zu maximal 70 Prozent bezuschusst, einkommensunabhängig erhält man mindestens 30 Prozent. Bis 2028 gibt es zudem den „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ von 20 Prozent, der in den Folgejahren immer geringer wird. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten:
Darf ich jetzt noch eine neue Gasheizung (auch Gasetagenheizung) einbauen?
Der Einbau einer Gasheizung ist nicht verboten. Heizungen mit fossilen Energieträgern dürfen ab dem 01.01.2024 allerdings nur noch eingebaut werden, wenn man sich vorher einer verpflichtenden Beratung unterzogen hat. Dies dient zur Aufklärung und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, um vor steigenden Kosten im Rahmen der CO2-Bepreisung zu warnen und Alternativen aufzuzeigen.
Wir verfolgen wichtige Ziele
- Erhöhung der Energieeffizienz: Durch den Einsatz moderner Technik und optimierter Prozesse soll der Energieverbrauch der Wärmeversorgung reduziert werden.
- Förderung erneuerbarer Energien: Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen soll gesteigert werden, um den CO2-Ausstoß zu verringern.
- Sicherung der Wärmeversorgung: Eine stabile und bezahlbare Wärmeversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger steht im Mittelpunkt.
- Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete: Verschiedene Gebiete der Gemeinde werden nach ihrer zukünftig wahrscheinlichen Wärmeversorgungsart (z. zentral/leitungsgebunden, dezentral/ nicht leitungsgebunden versorgt) eingeteilt und im Wärmeplan ausgewiesen.
Allgemeine Informationen
Neumarkt 5
03046 Cottbus