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Servicebereich 70.1 – Abfallwirtschaft, Entsorgungsanlagen, Stadtreinigung, Beleuchtung

Der Servicebereich Abfallwirtschaft, Entsorgungsanlagen, Stadtreinigung, Beleuchtung der Stadt Cottbus/Chóśebuz berät und informiert bei Fragen:

Beratung und Information

  • zur Abfallentsorgung
  • zur Straßenreinigung und zum Winterdienst
  • zur öffentlichen Straßenbeleuchtung
  • zu öffentlichen Uhren sowie zur Papierkorbbereitstellung und -entleerung
  • zu Aktivitäten auf der geschlossenen Siedlungsabfalldeponie

Allgemeine Informationen

Servicebereich 70.1 - Abfallwirtschaft, Entsorgungsanlagen, Stadtreinigung, Beleuchtung

Berliner Str. 6

03046

Cottbus

Tel: 0355 612-2735

Fax: 0355 612-13 2903

Öffentliche Straßenbeleuchtung

Die öffentliche Beleuchtung in Cottbus wird von der Alliander Stadtlicht GmbH betrieben. Für Meldungen von Ausfällen oder Beschädigungen der Straßenbeleuchtung nutzen Sie bitte die Servicenummer 0355/ 355 68 87. Die Erreichbarkeit ist durchgehend gewährleistet. Zudem besteht die Möglichkeit, unter sc-cottbus@stadtlicht.de Störungen dem Servicecenter der Alliander Stadtlicht GmbH zu melden. Weitere Informationen zum Betreiber der öffentlichen Straßenbeleuchtung in Cottbus erhalten sie unter www.alliander.de.

Allgemeine Informationen

0355/612 2722 oder
0355/612 2754

Satzungen

Straßenreinigungssatzung

Änderung: 01.01.2026

Abfallentsorgungssatzung

Änderung: 01.01.2026

Straßenreinigungsgebührensatzung

Änderung: 01.01.2026

Abfallgebührensatzung

In Kraft seit: 01.01.2026

Niederschlagswassersatzung

Änderung: 01.01.2026

Schmutzwassergebührensatzung

Änderung: 01.01.2026

Schmutzwassersatzung

Änderung: 01.01.2025

Satzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz für die Ortsteile Roggosen, Sergen, Gablenz, Neuhausen, Groß Döbbern, Klein Döbbern, Groß Oßnig, Koppatz, Laubsdorf, Komptendorf, Frauendorf und Kathlow der Gemeinde Neuhausen/Spree über die Erhebung von Kostenersatz für Erstinstallation und Wechsel von Gartenwasserzählern (Kostenersatzsatzung – Gemeinde Neuhausen/Spree)

Änderung: 01.01.2024

Satzung der Stadt Cottbus über die Erhebung eines Beitrages für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage der Stadt Cottbus – Kanalanschlussbeitragssatzung

In Kraft seit: 01.01.2019

Satzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Erstattung von Kanalanschlussbeiträgen im Ortsteil Kiekebusch/Kibuš(Erstattungssatzung Kanalanschlussbeiträge – Kiekebusch)

In Kraft seit: 01.01.2019

Satzung über die Abschaffung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage der Stadt Cottbus/Chóśebuz sowie Erstattung bereits erhobener Kanalanschlussbeiträge(Aufhebungs- und Erstattungssatzung Kanalanschlussbeiträge)

In Kraft seit: 01.01.2017
Informationspflichten des Servicebereiches 70.1 gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die vorliegenden Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten geben Auskunft über die Pflichtangaben zu den Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen.