51 Kita-Finanzierung
Kita Rechtsanspruch
Gemäß § 24 SGB VIII i. V. m. § 1 Kindertagesstättengesetz haben Kinder einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in einer Kindertagesstätte, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf dies erforderlich macht.
Durch unseren Servicebereich erfolgt die Prüfung und Bescheidung der Anträge zum Rechtsanspruch für die täglichen bzw. wöchentlichen Betreuungszeiten in einer Kindertagespflege, einer Kindertagesstätte (Krippe und Kita) oder einem Hort für Cottbuser Familien.