51 Jugendhilfe im Strafverfahren
Wir sind Teil des Servicebereich Soziale Dienste des Jugendamtes der Stadt Cottbus/Chóśebuz und widmen uns explizit dem Aufgabenbereich der Jugendhilfe im Strafverfahren (frühere Bezeichnung Jugendgerichtshilfe).
Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Tel. 0355 612-3644, -3575, -3669, -3525, -3688, -3559, -3568
Über uns und unsere Aufgaben
Zur Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren gehört es, die Jugendlichen (zur Tatzeit von 14 bis 17 Jahre) und deren Eltern, sowie Heranwachsende (zur Tatzeit 18 bis 20 Jahre) während des gesamten Strafverfahrens zu beraten und zu begleiten.
Der Prozess des Tätigwerdens der Sozialarbeiter in der Jugendhilfe im Strafverfahren beginnt ab dem Bekanntwerden einer Straftat, das ist in den häufigsten Fällen mit der Meldung der Polizei über das Strafdelikt und den Tattag.
Die Sozialarbeiter nehmen mit Bekanntwerden der Meldung Kontakt zu den jungen Menschen auf und verschaffen sich mit Hilfe einer Sozialanamnese einen Überblick zur Gesamtsituation des jungen Menschen. In den meisten Fällen folgt dann nach sozialpädagogischer Einschätzung zur sozialen Entwicklung im Zusammenhang mit der Tat, die Einleitung einer erzieherischen Maßnahme in Form von Sozialisierungs-, bzw. Resozialisierungshilfen.
Im Weiteren erarbeiten die Sozialarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren umfangreiche Stellungnahmen und Jugendgerichtshilfeberichte in Zuarbeit an die zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichte. An Gerichtsverhandlungen zu den vorliegenden Ermittlungsverfahren nehmen die Sozialarbeiter als Fachkräfte des Jugendamtes und Begleitung der jungen Menschen teil. Kommt es zu einer Entscheidung des Gerichtes, welches eine Nachbetreuung voraussetzt, so wird diese auch über die Sozialarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren realisiert und in ihrer Erfüllung kontrolliert.
Eine Rechtsberatung findet im Rahmen der Betreuung nicht statt. Diese obliegt einzig den Rechtsanwälten.
Zusammenarbeit mit
Text PKD
In unserem Handlungsfeld besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes (ASD), denn die Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung, die durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD geprüft und bewilligt wird. Darüber hinaus arbeiten wir mit anderen Fachteams des Jugendamtes, mit der Kinderschutzkoordinatorin, mit verschiedenen Fachbereichen der Stadt Cottbus/Chóśebuz wie beispielsweise dem Fachbereich Soziales, mit dem Familiengericht, mit freien Jugendhilfeträgern, mit Schulen und anderen Bildungsträgern, mit dem Sozialpädiatrischen Zentrum und anderen Abteilungen des Carl-Thiem-Klinikums sowie mit Kindertagesstätten, niedergelassenen Ärzten und therapeutischen Einrichtungen zusammen. Um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und über die Arbeit von Pflegeeltern zu berichten, kooperieren wir auch mit Presse, Rundfunk und Fernsehen. Kultur- und Freizeiteinrichtungen unserer Stadt stehen in unserer Liste wichtiger Partner ebenfalls ganz weit oben, denn wir nutzen sie zur Ausgestaltung von Events oder Gesprächskreisen gern für unsere Pflegefamilien.
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfegesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (KJGH)
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Strafprozessordnung (StPO)
Wir für Sie
Die Jugendhilfe im Strafverfahren des Jugendamtes Cottbus bietet Ihnen:
Text des PKD:
- feste Ansprechpartnerinnen in vertrauensvoller Atmosphäre
- fachliche Begleitung beginnend vom Erstkontakt bis zur Beendigung eines Pflegeverhältnisses und darüber hinaus
- kompetente Beratung und Unterstützung in Krisensituationen
- Hilfe bei der Suche nach Entlastungsmöglichkeiten wie z.B. Eltern-Kind-Kuren
- Vermittlung ergänzender Hilfen
- die Gewährleistung eines monatlichen Pflegegeldes entsprechend der Empfehlung des Deutschen Vereins
- zuzüglich regelmäßiger und einmaliger Beihilfen
- ein erhöhtes Pflegegeld bei Kindern mit besonderem Betreuungs- und Erziehungsbedarf
- die Teil-Erstattung von Unfall- und Alterssicherung
- die Übernahme der Kita- und Hortgebühren
- jährlich mehrere themenspezifische Fortbildungsangebote für Sie vor Ort
- Supervision
- Plattformen für den Austausch mit anderen Pflegeeltern
- Fröhliche Jahresfeste
Nutzen Sie bei Fragen und Problemen gerne auch die Fachkompetenz anderer Anlaufstellen unserer Stadt wie die Erziehungs- und Familienberatungsstellen, das Sozialpädiatrische Zentrum, die Frühförderstelle des Gesundheitsamtes oder auch die unabhängige Beratungs- und Ombudsstelle BOJE e.V. in Königs-Wusterhausen. Gerne geben wir Ihnen die genauen Kontaktdaten und sind Ihnen bei der Terminvereinbarung behilflich.