51 Familiengerichtshilfe
Wir sind Teil des Servicebereich Soziale Dienste des Jugendamtes der Stadt Cottbus/Chóśebuz und widmen uns explizit dem Aufgabenbereich der Familiengerichtshilfe.
Familiengerichtshilfe
Tel. 0355 612-3550, -3586, -3558, -3557, -3555
Über uns und unsere Aufgaben
Die Familiengerichtshilfe begründet ihren Arbeitsschwerpunkt in der Förderung der Erziehung innerhalb der Familie gemäß der §§ 17 und 18 des SGB VIII.
Die Sozialarbeiter*innen beraten Eltern, welche für Kinder Sorge tragen, in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung. Dazu gehören u. a. Themen wie Umgangsregelungen, Namensänderungen, Sorgerechtsänderungen und Ehemündigkeit.
Beratend und unterstützend stehen die Sozialarbeiter Eltern zur Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts zur Seite. In begründeten Fällen kommt es zur Regelung des Umgangs durch die Begleitung einer sozialpädagogischen Fachkraft oder eines umgangsberechtigten Dritten nach § 18 Abs. 3 SGB VIII.
Des Weiteren wirken die Sozialarbeiter der Familiengerichtshilfe auf der Grundlage des § 50 SGB VIII in Verfahren des Familiengerichtes mit und fertigen Stellungnahmen zur Familiensituation, bzw. zur Notwendigkeit von weiter reichenden Hilfen und Maßnahmen zur Ausübung der elterlichen Sorge.
Eine Rechtsberatung findet im Rahmen der Elterngespräche nicht statt.
Kooperationen
Text
Wir für Sie
Die Familiengerichtshilfe des Jugendamtes Cottbus bietet Ihnen:
hier nocht Text des PKD:
- feste Ansprechpartnerinnen in vertrauensvoller Atmosphäre
- fachliche Begleitung beginnend vom Erstkontakt bis zur Beendigung eines Pflegeverhältnisses und darüber hinaus
- kompetente Beratung und Unterstützung in Krisensituationen
- Hilfe bei der Suche nach Entlastungsmöglichkeiten wie z.B. Eltern-Kind-Kuren
- Vermittlung ergänzender Hilfen
- die Gewährleistung eines monatlichen Pflegegeldes entsprechend der Empfehlung des Deutschen Vereins
- zuzüglich regelmäßiger und einmaliger Beihilfen
- ein erhöhtes Pflegegeld bei Kindern mit besonderem Betreuungs- und Erziehungsbedarf
- die Teil-Erstattung von Unfall- und Alterssicherung
- die Übernahme der Kita- und Hortgebühren
- jährlich mehrere themenspezifische Fortbildungsangebote für Sie vor Ort
- Supervision
- Plattformen für den Austausch mit anderen Pflegeeltern
- Fröhliche Jahresfeste
Nutzen Sie bei Fragen und Problemen gerne auch die Fachkompetenz anderer Anlaufstellen unserer Stadt wie die Erziehungs- und Familienberatungsstellen, das Sozialpädiatrische Zentrum, die Frühförderstelle des Gesundheitsamtes oder auch die unabhängige Beratungs- und Ombudsstelle BOJE e.V. in Königs-Wusterhausen. Gerne geben wir Ihnen die genauen Kontaktdaten und sind Ihnen bei der Terminvereinbarung behilflich.