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Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Bafög

Einleitender Text

Allgemeines

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • Elterngeld Plus
  • Partnerschaftsbonus
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Unterhaltsvorschuss – eine Hilfe für allein Erziehende

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. In diesem Fall tritt die Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorleistung. Die Unterhaltsansprüche des Kindes gehen dann in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf das Land Brandenburg über, welches sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt.

Allgemeines

Ziel der Ausbildungsförderung ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Das Amt für Ausbildungsförderung ist für folgende drei Varianten zuständig:

  • BAföG für Schüler
  • Brandenburgische Ausbildungsförderung (BbgAföG)
  • Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“)
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