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Aufgaben des Fachbereiches

Im Land Brandenburg gibt es für den Bereich Schule geteilte Zuständigkeiten:

Für die inneren Schulangelegenheiten ist das Schulamt zuständig und für die äußeren Schulangelegenheiten ist der Schulträger verantwortlich.

Der Fachbereich Schulen (FB 40) als öffentlicher Schulträger ist ein wichtiger Bestandteil zur Realisierung der organisatorischen, technischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die notwendigen Bildungsangebote an den Cottbuser Schulen zur Sicherung von Unterricht und Erziehung auf Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetz.

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Allgemeine Informationen

Fachbereichsleiter Schulen

Robert

Kochan

Technisches Rathaus

Karl-Marx-Str. 67

03044

Cottbus

Tel: 0355 612-2474 (Assistenz der Fachbereichsleitung )

Satzungen

Außerkrafttreten: 01.08.2011
Aktualisierung/Änderung: 01.08.2008