Für die Sicherheit, Lenkung und Leichtigkeit des Verkehrs ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig. Die Umsetzung erfolgt dabei im Rahmen der Straßenverkehrsordnung. Auch Ausnahmen von der Straßenverkehrsordnung können hier erteilt werden. Darunter zählen unter anderem die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Parkerleichterung für Firmen, Institutionen, soziale Dienste und Privatpersonen, die Erteilung von Parkausweisen für schwerbehinderte Menschen sowie die Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.
Auch für die Geschwindigkeitsmessung mit mobilen und stationären Anlagen sowie die Überwachung der „Ampel Rot“ im Stadtgebiet ist die untere Straßenverkehrsbehörde zuständig.
Der Sitz der Straßenverkehrsbehörde in Cottbus/Chóśebuz befindet sich in der Berliner Straße 6.
Verwaltungsleistungen
Verwaltungsleistungen des Servicebereiches Untere Straßenverkehrsbehörde (mit Formularen)
Service des Landes Brandenburg