Diese Satzung ist am 31.12.2023 außer Kraft getreten. Nachfolger
- Organisationseinheit
- Fachbereich 37 – Feuerwehr
- Beschluss-Nr.
- II-005-41/18
- Veröffentlichung
- Amtsblatt Nr. 10/2018 vom 22.09.2018
- Inkrafttreten
- 23.09.2018
- Außerkrafttreten
- 31.12.2023
Inhaltsübersicht
- § 1 Allgemeine Grundsätze
- § 2 Höhe der Aufwandsentschädigungen und Ehrungen aus besonderem Anlass
- § 3 Zahlungsweise
- § 4 Wegfall der Aufwandsentschädigung
- § 5 Inkrafttreten/ Außerkrafttreten
Downloads
- VorgängerSatzung über Aufwandsentschädigungen und Ehrungen aus besonderem Anlass für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr (FF) der Stadt CottbusInkrafttreten: 20.04.2002Außerkrafttreten: 25.05.2013
- Satzung über Aufwandsentschädigungen und Ehrungen aus besonderem Anlass für ehrenamtlich tätige Angehörige der Feuerwehr der Stadt CottbusInkrafttreten: 26.05.2013Außerkrafttreten: 23.09.2018